Impressum
Zusammenfassung
Camso verpflichtet sich, Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und klar und transparent darzulegen, welche Daten wir sammeln und wie wir sie verwenden werden. In dieser Richtlinie wird erläutert, wie personenbezogene Daten, die wir bei der Nutzung unserer Website oder digitaler Dienste erfassen oder die Sie uns zur Verfügung stellen, von uns verarbeitet werden.
Bitte lesen Sie die folgende Richtlinie sorgfältig durch, um zu verstehen, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und wie wir sie behandeln.
- Wer wir sind und wie wir kontaktiert werden können¸
- Über unseren Datenschutzbeauftragten
- Andere Richtlinien, die Sie lesen sollten
- Informationen, die wir von Ihnen sammeln können
- Marketing Kommunikation
- Informationen, die wir von anderen Stellen über Sie sammeln
- Weitergabe Ihrer personenbezogenen Informationen
- Internationale Überweisungen
- Wie lange werden personenbezogene Informationen von uns aufbewahrt?
- Ihre Rechte nach dem Datenschutzgesetz
- Was Sie tun können, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, wie wir Ihre Daten verwenden
- Über Datensicherheit
- Änderungen an unserer Datenschutzrichtlinie
1. Wer wir sind und wie wir kontaktiert werden können
Unser vollständiger Unternehmensname ist Camso Inc. („Camso”) und wenn Sie unsere Website und unsere Dienste direkt nutzen, handeln wir als Datenverantwortlicher.
Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen möchten, haben Sie eine Reihe von Möglichkeiten:
- Senden Sie uns eine E-Mail an: privacy.amn@michelin.com
- Sie können uns einen Brief an folgende Adresse schicken:
Camso Inc.
Attn: Legal Department
2633, rue MacPherson, Magog
(Québec) J1X 0E6
Kanada
2. Über unseren Datenschutzbeauftragten
Jeder bei Camso ist bestrebt, Ihre Privatsphäre zu schützen und zu respektieren. Wir haben eine Datenschutzabteilung, die sich mit allen Aspekten personenbezogener Daten bei Camso befasst.
Datenschutzbeauftragter von Michelin Nordamerika
Michelin
Ein Parkway Süd
Greenville, SC 29615
Sie können sich auch an unsere Datenschutzabteilung wenden, indem Sie eine E-Mail senden an: privacy.amn@michelin.com
3. Weitere Richtlinien und Informationen, die Sie lesen sollten
Diese Datenschutzerklärung enthält alle Informationen, die Sie darüber benötigen, wie wir Ihre personenbezogenen Daten auf unseren Websites erfassen und verwenden:
- Zusätzliche Datenschutzrichtlinien
Dies ist unsere wichtigste Datenschutzrichtlinie für Ihre Nutzung der Website und der digitalen Dienste und Produkte von Camso. Es kann jedoch zusätzliche Informationen in den Datenschutzrichtlinien für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen geben. Bitte lesen Sie diese Richtlinien, wenn Sie sich für diese Produkte und Dienste anmelden oder diese abonnieren.
- Unsere Cookie-Richtlinie
Wenn Sie unsere Website und andere von uns angebotene digitale Produkte und Dienste nutzen, können über Cookies Informationen gesammelt werden, um Sie von anderen Nutzern unserer Website und anderer digitaler Produkte und Dienste zu unterscheiden. Wir haben eine separate Cookie-Richtlinie, die unsere Verwendung von Cookies und die Zwecke, für die wir sie verwenden, erläutert. Wir empfehlen Ihnen, unsere Cookie-Richtlinie hier https://camso.co/de/uber-uns/c...
- Nutzungsbedingungen
Unsere Website-Nutzungsbedingungen informieren Sie über die Bedingungen, unter denen Sie unsere Websites nutzen können, und sollten zusammen mit dieser Datenschutzrichtlinie gelesen werden. Sie können unsere Website-Nutzungsbedingungen hier lesen https://camso.co/de/uber-uns/c....
- Soziale Netzwerke
- Verknüpfte Plattformen
Unsere Website kann Links zu und von unseren Websites und digitalen Plattformen unserer Partnernetzwerke, Werbetreibenden, angeschlossenen Unternehmen und Social-Media-Seiten enthalten. Wenn Sie einem Link zu einer dieser Websites folgen, beachten Sie bitte, dass diese Websites ihre eigenen Datenschutzrichtlinien haben und dass wir keine Verantwortung oder Haftung für diese Richtlinien übernehmen. Bitte überprüfen Sie diese Richtlinien, bevor Sie personenbezogene Daten an diese Websites übermitteln.
4. Informationen, die wir von Ihnen sammeln können
In diesem Abschnitt wird Folgendes erläutert:
- wie wir Ihre personenbezogenen Informationen sammeln;
- die Kategorien von Daten, die wir sammeln;
- eine Beschreibung, wie wir die von uns gesammelten Informationen zu nutzen gedenken; und
- die Rechtsgrundlage, auf die wir uns bei der Verarbeitung der gesammelten Informationen stützen werden.
Wir können die folgenden Informationen über Sie sammeln und speichern:
Erfasste Daten |
Zweck/Tätigkeit |
Art der Daten |
Rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung |
Informationen, die Sie uns geben, wenn Sie an einem Wettbewerb oder einer Werbeaktion teilnehmen („Gewinnspiel-Daten”). |
Damit wir Ihnen weitere Informationen über das Gewinnspiel oder einen Preis zusenden können, wenn Sie der Gewinner des Gewinnspiels sind. Sofern wir bei der Erfassung Ihrer Daten nichts anderes angeben, verwenden wir diese Daten nur für die Verwaltung und Durchführung der Gewinnspiele oder Werbeaktionen. |
Zu den Wettbewerbsdaten gehören z. B. Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie einen Preis gewinnen, können wir Sie um Ihre vollständige Adresse bitten, damit wir Ihnen Ihren Preis zusenden können |
Die Durchführung einer Vereinbarung zwischen Ihnen und uns zur Teilnahme am Gewinnspiel oder der Werbeaktion. |
Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, wenn Sie eine Umfrage ausfüllen oder einen Fragebogen beantworten oder eine Bewertung oder ein Feedback abgeben („Überprüfungsdaten”). |
Um Informationen zu einem bestimmten Thema zu sammeln, z. B. zu unseren Dienstleistungen für Sie oder zu Bewertungen unserer Produkte/Dienstleistungen. In vielen Fällen sind Umfragen und Fragebögen anonym und wir sammeln personenbezogene Informationen nur für statistische Daten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Sie zum Zeitpunkt der Erfassung der Daten darüber informieren. Wenn eine solche Funktion verfügbar ist, können Feedback und Bewertungen auf der Website zusammen mit einigen personenbezogenen Informationen veröffentlicht werden. In einem solchen Fall werden Sie informiert. |
Zu den Informationen können Ihr vollständiger Name, Ihre E-Mail-Adresse und andere angeforderte personenbezogene Daten gehören. |
Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Überprüfungsdaten nutzen wir unsere berechtigten Interessen an der Überwachung und Verbesserung unserer Produkte und Dienstleistungen für unsere Kunden und Nutzer sowie an der Weitergabe von Kundenerfahrungen an Webnutzer. |
Wenn Sie sich über ein Konto für eines unserer digitalen Produkte oder eine unserer digitalen Dienstleistungen registrieren, fragen wir Informationen ab, die es uns ermöglichen, Sie zu identifizieren und Ihnen die Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen („Kontodaten”). |
Kontodaten werden zum Zweck des Betriebs unserer Websites, der Bereitstellung digitaler Dienste, für die Sie sich angemeldet haben, der Kommunikation mit Ihnen über diese digitalen Produkte und Dienste und der Erstellung von Back-ups unserer Dienste verarbeitet. |
Zu den Kontodaten gehören Ihr vollständiger Name, Ihre E-Mail-Adresse. Wir können Sie auch bitten, ein Passwort festzulegen, damit Sie sich sicher bei Ihrem Konto anmelden können. |
Die Erfüllung des Vertrags zwischen Ihnen und uns über die Bereitstellung des digitalen Produkts und der Dienstleistungen ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Kontodaten. |
Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, wenn Sie mit uns kommunizieren, z. B. per E-Mail oder Kontaktformular über unsere Websites oder über die Live-Chat-Funktion auf unserer Website („Kommunikationsdaten”) |
Diese Informationen werden verwendet, damit wir auf Ihre Kommentare, Anfragen oder Fragen antworten oder diese weiterverfolgen können |
Zu den Informationen können Ihr vollständiger Name, Ihre E-Mail-Adresse und andere personenbezogene Daten gehören, die Sie uns zur Verfügung stellen, damit wir Ihre Kommunikation bearbeiten können. |
Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Kommunikationsdaten dienen unsere berechtigten Interessen, Ihnen zu helfen und Ihre Mitteilungen zu beantworten. |
Wenn Sie weitere Informationen von uns anfordern, indem Sie sich für den Erhalt eines unserer Newsletter oder Marketingmitteilungen anmelden („Marketingdaten“). Weitere Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 5 - unten. |
Marketingdaten werden verarbeitet, um Ihnen die entsprechenden Benachrichtigungen und/oder Newsletter und/oder andere Marketingmitteilungen zuzusenden. |
Wir werden Sie nach Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse fragen, damit wir Ihnen diese Informationen zusenden können. |
Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist die Einwilligung. |
Wenn Sie Ihr Produkt bei uns registrieren, bitten wir Sie um Informationen, um Sie einem bestimmten Produkt zuordnen zu können und um Sie im Falle eines Produktrückrufs zu kontaktieren oder die Bearbeitung von Garantieansprüchen zu erleichtern („Garantiedaten”) |
Garantiedaten werden verarbeitet, um Garantieansprüche zu erleichtern und Sie über Produktrückrufe zu benachrichtigen. |
Zu den Informationen können der vollständige Name, die Postanschrift, die E-Mail-Adresse, das gekaufte Produkt, die Seriennummer, das Fahrzeug oder die Maschine, auf die es sich bezieht, der Händler, bei dem es gekauft wurde, und andere personenbezogene Daten gehören, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Garantieregistrierung oder Ihrem Garantieanspruch zur Verfügung stellen. |
Diese Verarbeitung basiert auf der Erfüllung eines Vertrags. |
- Freiwillige Informationen
Wenn Sie uns Informationen zur Verfügung stellen (z. B. die in den obigen Szenarien beschriebenen Informationen), können wir Sie in einigen Fällen um zusätzliche, freiwillige Informationen bitten. Diese Informationen werden als optional gekennzeichnet und dienen dazu, unsere Kunden besser zu verstehen und unsere Dienstleistungen auf sie zuzuschneiden.
- Statistische Informationen
Wir sammeln und verwenden auch aggregierte Daten wie statistische oder demografische Daten („Aggregierte Daten“). Aggregierte Daten können aus Ihren personenbezogenen Informationen abgeleitet werden, geben aber in keiner Weise Ihre Identität preis. Wir können zum Beispiel Ihre Nutzungs- und Gerätedaten zusammenfassen, um den Prozentsatz der Nutzer unserer Website zu berechnen, die auf eine bestimmte Funktion unserer Website zugreifen. Aggregierte Daten werden nur für unsere Geschäftszwecke und die unserer Partner verwendet.
- Sensible personenbezogene Informationen
Wir fragen zwar keine sensiblen personenbezogenen Daten ab, aber wir haben auf unseren Websites Abschnitte, in denen Sie zusätzliche Informationen übermitteln können, z. B. wenn Sie eine Bewertung abgeben. Wenn Sie in diesem Freitextbereich Informationen übermitteln, sollten Sie nur solche Informationen übermitteln, mit denen Sie einverstanden sind, und immer daran denken, dass es sich um sensible Informationen handeln könnte. Wenn Sie Bewertungen oder Feedback für unsere Website abgeben, denken Sie bitte daran, dass diese Informationen für andere Nutzer unserer Website sichtbar sind.
- Kinder und personenbezogene Informationen
Diese Website ist nicht für die Nutzung durch Kinder gedacht und wir sammeln nicht wissentlich Daten über Kinder. Wenn wir feststellen, dass wir Informationen über Kinder unter 15 Jahren besitzen, werden wir alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Datenschutzgesetze einzuhalten, einschließlich der Löschung der Informationen, falls dies angemessen ist. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind (unter 15 Jahren) uns seine personenbezogenen Daten ohne Ihre Zustimmung zur Verfügung gestellt hat, informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich per E-Mail an privacy.amn@michelin.com, damit wir entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
- Segmentierung und Zielgruppenansprache
Im Rahmen unserer Dienstleistungen kann es sein, dass Michelin Benutzergruppen erstellen muss, um die gesendeten Angebote und Mitteilungen besser auf die Zielgruppe abstimmen zu können.
Die Segmente oder Profile werden auf der Grundlage von Informationen erstellt, die sich im Besitz von Michelin oder den Unternehmen der Michelin Gruppe befinden (Kontodaten, Navigationsdaten, Kaufdaten, erklärende Daten) oder Informationen, die im Rahmen unserer Beziehungen zu Partnern (z.B. soziale Netzwerke usw.) gesammelt werden.
Michelin verpflichtet sich, im Einklang mit den geltenden Gesetzen keine personenbezogenen Daten, die Aufschluss über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft geben könnten, sowie keine genetischen, biometrischen oder gesundheitlichen Daten oder Daten über das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer natürlichen Person zu Segmentierungs- und Targetingzwecken zu verwenden.
5. Marketing-Kommunikation
Sie erhalten von uns nur dann Marketingmitteilungen oder Newsletter, (i) wenn Sie dies wünschen, (ii) wenn Sie einer unserer Kunden sind, vorausgesetzt, dass diese Mitteilungen ähnliche Produkte oder Dienstleistungen betreffen oder (iii) wenn diese Mitteilungen mit Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
In diesem Zusammenhang verwenden wir die Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, normalerweise nur Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.
In jedem Fall können Sie das Direktmarketing von uns jederzeit abbestellen oder beenden, indem Sie entweder
(i) auf die Option zum Abbestellen am Ende jeder Marketingmitteilung klicken, die wir Ihnen senden, oder
(ii) uns per E-Mail oder Brief unter Verwendung einer der in dieser Mitteilung angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.
Wir werden Ihnen in der Regel so lange Marketingmitteilungen schicken, bis Sie sich entscheiden, diese nicht mehr zu erhalten.
Von Zeit zu Zeit können wir Ihre Nutzungs- und Gerätedaten (wie unten definiert) auch verwenden, um Ihnen online Vorschläge und Empfehlungen zu Waren oder Dienstleistungen zu machen, die für Sie von Interesse sein könnten. Dies ist für das berechtigte Interesse unseres Unternehmens an der Entwicklung unserer Produkte und Dienstleistungen und dem Ausbau unseres Geschäfts notwendig.
6. Informationen, die wir von anderen Stellen über Sie sammeln
Damit wir Ihnen unsere Dienstleistungen anbieten können, erhalten wir möglicherweise personenbezogene Daten über Sie aus anderen Quellen, einschließlich:
- Wir können Informationen über Sie erhalten, wenn Sie eine der anderen von uns betriebenen Websites oder die anderen von uns angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nutzen. Wir arbeiten auch eng mit Dritten zusammen (z. B. mit Geschäftspartnern, Unterauftragnehmern im technischen Bereich, Zahlungsdiensten, Analytik-Anbietern, Anbietern von Suchinformationen und Kreditauskunfteien) und können von diesen Informationen über Sie erhalten. Die Rechtsgrundlage für seine Verarbeitung sind unsere berechtigten Interessen, nämlich die Überwachung und Verbesserung unserer Website, Produkte und Dienstleistungen.
- Informationen aus den Protokollen unserer Webserver, z. B. Informationen über Ihren Computer, wie Ihre IP-Adresse, Ihr Betriebssystem und Ihren Browsertyp. Wir können auch Informationen über die von Ihnen auf unserer Website durchgeführten Suchvorgänge und Ihre Interaktion mit den von uns gesendeten Mitteilungen sammeln, z. B. wenn Sie E-Mail-Mitteilungen öffnen. („Nutzungs- und Gerätedaten“). Diese Informationen werden von uns zur Systemverwaltung und zur Analyse der Nutzung unserer Websites und digitalen Plattformen verwendet. Es hilft uns auch dabei, die beste Online-Infrastruktur für Ihre Online-Aktivitäten bereitzustellen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung sind unsere berechtigten Interessen, nämlich die Überwachung und Verbesserung unserer Website, Produkte und Dienstleistungen.
- Wie bereits erwähnt, sammeln wir mithilfe von Cookies oder anderen ähnlichen Technologien auf Ihrem Gerät gespeicherte Informationen darüber, wie Sie unsere Website, digitalen Produkte und Dienstleistungen nutzen. Cookies enthalten Informationen, die auf die Festplatte Ihres Computers übertragen werden. Sie helfen uns, unsere Websites zu verbessern und Ihnen einen besseren und persönlicheren Service zu bieten. Sie können unsere Cookie-Richtlinie hier lesen https://camso.co/de/uber-uns/c...).
- Unsere Website ermöglicht es Ihnen möglicherweise, Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen und sich mit uns über soziale Netzwerke Dritter wie Facebook und Twitter zu verbinden. Wir können diese Informationen von unseren Social-Media-Websites, einschließlich Likes, Shares und Tweets, und über den Inhalt auf Social-Networking-Websites sammeln. Wir haben keine Kontrolle über den Datenschutz der Informationen, die Sie in sozialen Netzwerken bereitstellen, und es gelten die Datenschutzrichtlinien dieser sozialen Netzwerke, wenn Sie deren Dienste nutzen.
7. Weitergabe Ihrer personenbezogenen Informationen
Wir verkaufen oder vermieten Ihre personenbezogenen Daten, die wir auf unserer Website gesammelt haben, nicht an Dritte im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur an Personen weiter, die diese Informationen kennen müssen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Wir können Ihre personenbezogenen Daten an die folgenden Stellen weitergeben:
- Innerhalb der Michelin-Gruppe – Camso ist Teil der Michelin-Gruppe. Wir können Ihre personenbezogenen Daten an jedes Mitglied unserer Gruppe weitergeben, d. h. an unsere Tochtergesellschaften, unsere oberste Holdinggesellschaft und deren Tochtergesellschaften, soweit dies für die gleichen Zwecke der ursprünglichen Verarbeitung, wie in dieser Richtlinie beschrieben, erforderlich ist. Insbesondere können Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Interessen) an Unternehmen der Michelin-Gruppe weitergegeben werden, um Sie besser kennenzulernen und das Erlebnis, das Ihnen die Michelin Unternehmen bieten können, zu personalisieren und Ihnen Marketingangebote und Mitteilungen im Zusammenhang mit den Newslettern, die Sie abonniert haben, zuzusenden.
- Dienstleister – Camso kann Ihre personenbezogenen Daten an ausgewählte Dienstleister weitergeben, die Camso zur Bearbeitung Ihrer Anfrage oder zur Erbringung seiner Dienstleistungen für Sie einsetzen kann. Diese Dienstleister handeln als Datenverarbeiter in unserem Auftrag und erbringen IT- und Systemadministrationsdienste, wie z. B. Hosting- und E-Mail-Dienste und die Verwaltung der Bewertungen und Rezensionen.
Diese Dienstleister sind gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten, die sie möglicherweise erhalten haben, vertraulich und sicher zu behandeln und Ihre personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage unserer Anweisungen zu verwenden. - Wir können Ihre personenbezogenen Daten auch an Dritte weitergeben:
(i) Aus rechtlichen Gründen
Wenn wir verpflichtet sind, Ihre personenbezogenen Daten offenzulegen oder weiterzugeben, um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, oder um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Vereinbarungen durchzusetzen oder anzuwenden; oder um die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Camso oder der Michelin-Gruppe, unserer Kunden oder anderer zu schützen. In diesem Zusammenhang können wir Ihre personenbezogenen Daten an unsere professionellen Berater weitergeben, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(ii) Auf der Grundlage Ihrer Zustimmung
Dritte können über unsere Website, Produkte oder Dienstleistungen mit Hilfe von Cookies oder ähnlichen Technologien Informationen über Sie sammeln, um z. B. personalisierte Werbung bereitzustellen oder ein Profil zu erstellen. Diese Cookies werden von Ihnen in Übereinstimmung mit unserer Cookie-Richtlinie akzeptiert. Sie können sie hier lesen https://camso.co/de/uber-uns/c....
8. Internationale Übertragungen von personenbezogenen Daten
Camso hat seinen Hauptsitz in Kanada und ist Teil der Michelin-Gruppe, einer internationalen Gruppe mit Datenbanken in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig ist. Camso kann Ihre personenbezogenen Daten innerhalb der Gruppe an eine seiner Datenbanken oder an seine externen Partner außerhalb Ihres Heimatlandes weitergeben. Wir ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere Datenübertragungen rechtmäßig sind, indem wir beispielsweise von der Europäischen Kommission genehmigte Musterverträge, die so genannten Standardvertragsklauseln, durch verbindliche Unternehmensregeln oder auf der Grundlage einer ausdrücklichen Zustimmung oder wie anderweitig nach geltendem Recht zulässig, abschließen.
9.Wie lange werden personenbezogene Informationen von uns aufbewahrt?
In der Regel werden wir Ihre personenbezogenen Daten nur so lange aufbewahren, wie es für die Erfüllung der Zwecke, für die wir sie erheben, erforderlich ist, einschließlich der Erfüllung von gesetzlichen, buchhalterischen oder Berichterstattungspflichten.
Um den angemessenen Aufbewahrungszeitraum für personenbezogene Daten zu bestimmen, berücksichtigen wir die Menge, die Art und die Sensibilität der personenbezogenen Daten, das potenzielle Risiko eines Schadens durch die unbefugte Nutzung oder Offenlegung Ihrer personenbezogenen Daten, die Zwecke, für die wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, und die Frage, ob wir diese Zwecke mit anderen Mitteln erreichen können, sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Unter bestimmten Umständen können wir Ihre personenbezogenen Daten für Forschungs- oder statistische Zwecke anonymisieren (so dass sie nicht mehr mit Ihnen in Verbindung gebracht werden können). In diesem Fall können wir diese Informationen auf unbestimmte Zeit verwenden, ohne Sie darüber zu informieren.
10.Ihre Rechte nach dem Datenschutzgesetz
Die Datenschutzgesetze Ihres Landes gewähren Ihnen bestimmte Rechte, wenn es um die Verarbeitung Ihrer Daten geht. Die unten aufgeführten Rechte gelten möglicherweise nicht alle für Sie, da Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten von Ihrer Gerichtsbarkeit abhängen. Während einige dieser unten aufgeführten Rechte allgemein gelten, gelten bestimmte Rechte nur in begrenzten Fällen oder nach Ihrem anwendbaren lokalen Recht. Je nach Gerichtsbarkeit können sie auf Sie zutreffen oder nicht.
Das Recht, darüber informiert zu werden, wie wir Ihre personenbezogenen Daten sammeln und verarbeiten
Das Recht auf Zugang zu Ihren Informationen
Das Recht, Ihre Informationen zu korrigieren
Das Recht, Ihre Daten zu löschen
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Das Recht auf Übertragung von Informationen (Datenübertragbarkeit)
Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
Das Recht, über Ihren Tod hinaus Anweisungen zu erteilen
- Das Recht, informiert zu werden
Das Recht, darüber informiert zu werden, wie wir Ihre personenbezogenen Daten sammeln und verarbeiten, einschließlich der Frage, wer wir sind, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten haben. Wir haben alle Informationen, die Sie benötigen, in diesem Datenschutzhinweis zusammengestellt.
- Das Recht auf Zugang zu Ihren Informationen
Das Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Informationen, die wir über Sie haben. Wir können bestätigen, ob Ihre Daten verarbeitet werden oder nicht, und Ihnen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten gewähren.
- Das Recht, Ihre Informationen zu korrigieren
Wenn Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, haben Sie das Recht, diese Daten korrigieren und aktualisieren zu lassen. Wenn wir Ihre Daten an Dritte weitergegeben haben, werden wir diese, soweit möglich, über alle Aktualisierungen informieren, die Sie uns zur Verfügung stellen. Sie können die personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben, aktualisieren, indem Sie uns über eine der in dieser Datenschutzrichtlinie angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktieren.
- Das Recht, Ihre Daten zu löschen
Das Recht, die Löschung oder Entfernung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn es für uns keinen Grund gibt, diese weiterhin zu verarbeiten. Die Umstände, unter denen Sie das Recht auf Vergessenwerden beantragen können, sind u. a., wenn die Daten in Bezug auf den Zweck, für den sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind und wenn Sie Ihre Zustimmung zur Verarbeitung zurückgezogen haben.
Es gibt einige Umstände, unter denen das Recht auf Vergessenwerden nicht gilt – wenn Sie das wissen wollen, fragen Sie einfach nach.
- Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben auch das Recht, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu „blockieren” oder zu unterdrücken. Wenn Sie uns auffordern, Ihre personenbezogenen Daten zu unterdrücken, werden wir jede weitere Verarbeitung dieser Daten einstellen.
- Das Recht auf Übertragung von Informationen (Datenübertragbarkeit)
Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten zu einem anderen Dienstanbieter verschieben oder übertragen möchten oder Ihre Daten für Ihre eigenen Zwecke kopieren möchten, haben Sie das Recht, Ihre Daten an eine andere Person weiterzugeben.
- Das Recht auf Widerspruch
Das Recht, uns zu bitten, Ihre personenbezogenen Daten nicht für Marketingzwecke zu verarbeiten. Wir werden Sie in der Regel (vor der Erhebung Ihrer Daten) darüber informieren, wenn wir beabsichtigen, Ihre Daten für solche Zwecke zu verwenden oder wenn wir beabsichtigen, Ihre Daten für solche Zwecke an Dritte weiterzugeben. Sie können von Ihrem Recht Gebrauch machen, eine solche Verarbeitung zu verhindern, indem Sie bestimmte Kästchen in den Formularen ankreuzen, die wir zur Erfassung Ihrer Daten verwenden.
- Das Recht zu bestimmen, was mit Ihren personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod geschehen soll
Das Recht, uns Anweisungen zu erteilen, was wir mit Ihren personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod tun sollen. Wir werden es registrieren und wenn wir erfahren, dass ein solches Ereignis eingetreten ist, werden wir Ihren Anweisungen nachkommen.
Für weitere Informationen über Ihre Rechte
Weitere Informationen über Ihre Datenschutzrechte erhalten Sie bei der Datenschutzbehörde Ihrer Gerichtsbarkeit. In Kanada finden Sie zum Beispiel weitere Informationen unter Office of the Privacy Commissioner of Canada https://www.priv.gc.ca/en/
11. Was können Sie tun, wenn Sie unzufrieden sind?
Wir verpflichten uns, Ihre Privatsphäre zu schützen und zu respektieren. Wenn Sie jedoch mit der Art und Weise, wie wir Ihre Daten erfassen oder verarbeiten, nicht zufrieden sind oder einfach nur weitere Informationen über Ihre Rechte wünschen, können Sie uns auf folgende Weise kontaktieren:
- Senden Sie uns eine E-Mail an: privacy.amn@michelin.com
- Sie können uns einen Brief an folgende Adresse schicken:
Camso Inc. Attn: Legal Department
2633, rue MacPherson, Magog
(Québec) J1X 0E6
Kanada
Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um alle Probleme zu lösen, die Sie haben, und bemühen uns, alle von Ihnen gestellten Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Sie können auch eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde Ihrer Gerichtsbarkeit einreichen. Wenn Sie zum Beispiel Kanadier sind, können Sie eine Beschwerde beim Office of the Privacy Commissioner of Canada einreichen – weitere Informationen finden Sie unter https://www.priv.gc.ca/en/ oder bei der Datenschutzbehörde Ihrer Gerichtsbarkeit
12. Über Datensicherheit
Camso hat Maßnahmen ergriffen, um die Privatsphäre, Sicherheit und Integrität Ihrer personenbezogenen Daten zu schützen. Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist auf diejenigen Mitarbeiter und Dienstleister beschränkt, die diese Informationen kennen müssen und die in der Einhaltung der Vertraulichkeitsregeln geschult wurden.
13. Änderungen an unserer Datenschutzrichtlinie
Wir können unsere Richtlinien von Zeit zu Zeit ändern. Alle Änderungen, die wir in Zukunft an dieser Richtlinie vornehmen, werden auf dieser Seite bekannt gegeben.
Datum: 9. September 2021
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Diese Nutzungsbedingungen sowie die Nutzung der Website unterliegen dem Recht des US-Bundesstaates New York. Sie stimmen der Zuständigkeit der Gerichte des Bezirks New York (County of New York) im Hinblick auf etwaige Klagen im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen unwiderruflich zu. Stehen Materialien auf dieser Website oder die Nutzung der Website in Widerspruch zu den Gesetzen des Landes, von dem aus Sie auf diese Website zugreifen, ist diese Website nicht für Sie bestimmt und wir bitten Sie, die Website nicht zu nutzen. Sie sind dafür verantwortlich, sich über die in Ihrer Rechtsordnung geltenden Gesetze zu informieren und diese einzuhalten.
Mitteilung über Rechtsverletzungen
Camso respektiert die geistigen Eigentumsrechte anderer. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Urheberrechte verletzt wurden, können Sie unseren Urheberrechtsbevollmächtigten wie folgt informieren: Urheberrechtsbevollmächtigter von Camso trademark@camso.co.
Zu ihrer Wirksamkeit müssen die folgenden Informationen unserem Urheberrechtsbevollmächtigten schriftlich zur Verfügung gestellt werden:
1. Eine physische oder elektronische Unterschrift der zur Vertretung des Inhabers des ausschließlichen Rechts, das mutmaßlich verletzt wird, bevollmächtigten Person;
2. Die Identifizierung des mutmaßlich verletzten urheberrechtlich geschützten Werks bzw., sofern die Verletzung mehrerer urheberrechtlich geschützter Werke auf einer Website in einer Mitteilung zusammengefasst wird, eine repräsentative Auflistung dieser Werke auf dieser Website;
3. Die Identifizierung des Materials, das mutmaßlich Rechte verletzt oder Gegenstand von Verletzungshandlungen ist und das entfernt werden oder dessen Zugang deaktiviert werden soll, sowie Informationen, die in angemessenem Rahmen ausreichend sind, um es dem Dienstleister zu ermöglichen, das Material ausfindig zu machen;
4. In angemessenem Rahmen ausreichende Informationen, die es dem Dienstleister ermöglichen, Kontakt zur beanstandenden Partei aufzunehmen, wie beispielsweise eine Anschrift, Telefonnummer und, sofern vorhanden, eine E-Mail-Adresse unter der diese Partei erreichbar ist;
5. Eine Erklärung, dass die beanstandende Partei nach Treu und Glauben annimmt, dass die Nutzung des Materials auf die beanstandete Art und Weise nicht durch den Urheberrechtsinhaber, seinen Vertreter oder das Gesetz erlaubt ist;
6. Eine Erklärung, dass die Informationen in der Mitteilung richtig sind und, an Eides statt, dass die beanstandende Partei berechtigt ist, den Inhaber des ausschließlichen Rechts, das mutmaßlich verletzt wird, zu vertreten.
Camso ist nicht verpflichtet, auf der Website verfügbares Material, einschließlich des von Ihnen bereitgestellten Materials, weiterzuleiten, zu übermitteln, zu posten, zu verteilen oder anderweitig bereitzustellen; es liegt somit in unserem freien Ermessen, jederzeit Material von der Website zu entfernen.
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· Senden Sie uns einen Brief an Camso Inc., attn: Legal Department, 2633, rue MacPherson, Magog (Québec) J1X 0E6 CANADA
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Um mehr über die Konfiguration von Cookies zu erfahren, können Sie die folgende Website besuchen: https://www.youronlinechoices.com/.
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Es steht Ihnen frei, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen, aber seien Sie sich bewusst, dass eine Ablehnung Ihre Navigation auf unserer Website weniger benutzerfreundlich gestalten und die relevanten Inhalte einschränken könnte.
Die erteilte Zustimmung ist bis zum zweckgebundenen Ablaufdatum des Cookies und nicht länger als gemäß der Gesetzgebung erforderlich gültig. Wenn Sie Cookies ablehnen, respektiert Camso Ihre Wahl und zeigt Ihnen die Cookie-Management-Lösung für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr an. Nach Ablauf dieser Frist oder wenn Sie das Cookie, das mit der Speicherung Ihrer Wahl zusammenhängt, löschen, wird Ihnen die Cookie-Management-Lösung erneut vorgeschlagen.
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Ein Cookie kann auf verschiedene Weise klassifiziert werden.
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· Persistentes Cookie, das für die vordefinierte, zugewiesene Zeitspanne und gemäß den Parametern Ihres Internet-Browsers auf dem Computer/Gerät des Benutzers verbleibt. Die maximale Speicherdauer wird durch die lokalen Vorschriften geregelt. In diesem Fall darf die Lebensdauer eines Cookies 13 Monate ab seiner Erzeugung nicht überschreiten.
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Neben diesen Merkmalen, die sich auf ihre Funktionsweise beziehen:
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1. ALLGEMEINES
Die Geschäftsbedingungen der Camso Deutschland GmbH - im Folgenden auch „Camso“, „wir“ oder „uns“ –, die allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung, Verwendung des entsprechenden elektronischen Verfahrens oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Ergänzende, entgegenstehende oder anders lautende Bedingungen des Käufers (mit uns in laufender Geschäftsbeziehung stehende Händler) gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn und soweit sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns vertriebenen Produkte (Neureifen, Scheibenräder und Gummilaufketten der Marken von Camso) und Reifenservices (insbesondere Radwechsel, De-/Montage, Altreifenentsorgung, Reifenfüllungen, Nachschneiden).
2. LIEFERBEDINGUNGEN
2.1. Alle Angebote von Camso sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2. Die Produkte werden auf Kosten des Käufers oder auf unsere Kosten je ausgewählter Versandart an den von ihm bestimmten Ort versandt und abgeliefert (Versendungskauf inklusive Verzollung). Lieferungen erfolgen ab Werk. Wir sind berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Ablieferung an den Käufer erfolgt direkt gegen Empfangsbestätigung, es sei denn der Käufer hat mit der Spedition eine andere Ablagestelle ohne Empfangsbestätigung mittels Abstellgenehmigung vereinbart.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Produkte an die mit der Versendung beauftragte Person auf den Käufer über.
Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die aus der Sphäre des Käufers stammen, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 10,- EUR pro Produkt pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Produkte. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Mehraufwendungen gemäß § 304 BGB, bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Für die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers gilt § 377 HGB. Der Käufer hat die gelieferten Produkte bei Ablieferung auf etwaige Mängel (insbesondere auf Abweichungen von der bestellten Menge oder dem bestellten Typ bzw. Verschmutzungen) zu untersuchen. Offene Mängel sind zur Wahrung der Rechte des Käufers unverzüglich gegenüber dem Fahrer anzuzeigen (schriftlicher Vermerk auf dem Transportdokument und Empfangsbestätigung) und uns unverzüglich bei Ablieferung mitzuteilen. Kann ein Mangel trotz ordnungsgemäßer Untersuchung nicht festgestellt werden (so genannter versteckter Mangel), so ist er innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung geltend zu machen. Anderenfalls gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und Mängelanzeige innerhalb der angegebenen Fristen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
2.3. Services beauftragt Käufer telefonisch, per E-Mail oder per Fax für seine Fahrzeugflotte oder zum Weitervertrieb an die Fahrzeugflotte seiner von ihm ausgewählten Käufern und erhält von uns binnen eines Werktages eine Service-Auftragsbestätigung. Nach erfolgter Abwicklung der Serviceleistung erhält Käufer einen Servicereport. Die durchschnittliche Abwicklungszeit pro Serviceauftrag soll 5 Werktage nicht überschreiten.
Im Falle des Weitervertriebs der Services rechnet Käufer den Service zu den zwischen ihm und seinen Käufern frei verhandelten Preis ab. Der Service für Käufer oder die Käufer von Käufer erfolgt durch uns oder durch einen ausschließlich von uns beauftragten Servicepartner.
2.4. Liefer- und Leistungsfristen
Liefertermine sind grundsätzlich nicht vereinbart, sondern stellen lediglich eine unverbindliche Vorausschau dar. Wird im Einzelfall eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen übernommen, so bedarf dies zur Wirksamkeit der Schriftform. Auch dann wird diese nur unter der Voraussetzung ungestörten Fabrikationsganges und ungestörter normaler Transportmöglichkei ten übernommen. Die Folgen höherer Gewalt (z. B. Feuer, Explosion, Überschwemmungen), behördliche Maßnahmen und andere unvorhergesehene Umstände (z. B. Streiks, Aussperrungen) bei uns und bei den Lieferanten der für unsere Erzeugnisse erforderlichen Materialien entbinden uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen.
2.5. Verzug von Camso
Gerät Camso mit einer Lieferung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung
von Camso auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser AGB beschränkt.
2.6. Teillieferungen
Camso ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, Camso erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
2.7. Rückgaberecht
Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise Ware zurücknehmen, wird der ursprünglich berechnete und fakturierte Nettopreis gutgeschrieben. Darüber hinaus behalten wir uns die Berechnung der durch die Rücknahme entstandenen Kosten in Form einer festzusetzenden angemessenen Pauschale vor.
2.8. Vermögensverhältnisse Käufer
Wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers, die Leistung oder der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder ein im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten etwa eintretender Wechsel der Firmeninhaber entbinden uns von der Erfüllung etwa laufender Lieferaufträge und berechtigen uns zur sofortigen Liefereinstellung, es sei denn, der Käufer leistet Zug-um-Zug-Zahlung. Selbiges gilt sofern es sich nicht um eine Vereinbarung über fortlaufende Lieferung von Ware handelt auch bei der Anmeldung eines Insolvenzverfahrens.
2.9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Duisburg, soweit nichts anderes bestimmt ist.
3. HANDELSSANKTIONEN
3.1. Der Käufer ist verpflichtet alle geltenden Gesetze und Verordnungen im Hinblick auf die Lieferung, den Verkauf, die Übertragung, den Export, die Rückübertragung oder den Reexport der Produkte einzuhalten, einschließlich und insbesondere jener, die Handelssanktionen und Exportkontrollen betreffen. Dies umfasst auch solche die in den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der OSZE oder den Vereinigten Staaten von Amerika ihren Ursprung haben (nachstehend insgesamt die „Handelssanktionen“ genannt=.
Positionen der Michelin-Gruppe
3.2. Der Käufer ist verpflichtet nachstehend definierten Positionen der Michelin-Gruppe zu berücksichtigen (Camso Deutschland GmbH ist Teil der Michelin Gruppe), welche restriktivere Bestimmungen als die Handelssanktionen enthalten können. Die Positionen der Gruppe basieren auf wirtschaftlichen Überlegungen und sonstigen Compliance-Bedenken, wie die Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung. Diese Positionen der Michelin-Gruppe gelten für Produkte, die als Ersatzteile oder in übergeordnete Baugruppen (beispielsweise Einbaueinheit, Bodenfahrzeug, Flugzeug usw.) integriert oder verkauft werden. Michelin lehnt jeglichen direkten oder indirekten Verkauf in die folgenden Länder ab und verbietet diesen (mitumfasst ist der Transit durch diese Länder): Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien. Anpassungen dieser Liste sind vorbehalten.
3.3. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte ausschließlich in der nach dem Gesetz (den geltenden Handelssanktionen) zulässigen Weise zu liefern, exportieren, rückübertragen, reexportieren oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellen, oder nutzen. Es ist Käufern untersagt die Produkte direkt oder indirekt an die folgend aufgeführten Personen / Gruppen zu liefern, übertragen, exportieren, rückübertragen oder reexportieren oder sie diesen auf sonstige Weise zur Verfügung zu stellen:
a) Natürliche Personen, Unternehmen oder Körperschaften mit Sitz, Eintragung oder Hauptverwaltung in einer
Gerichtsbarkeit, die in den Bereich der geltenden Handelssanktionen fällt;
b) „Eingeschränkte Personen": dies bezeichnet eine natürliche und/oder juristische Personen, Unternehmen oder
Körperschaften, die
i. in den Handelssanktionen aufgeführt;
ii. im Besitz oder unter der Kontrolle einer „eingeschränkten Person“ steht, die in den Handelssanktionen aufgeführt
ist oder
iii. für oder im Auftrag einer „eingeschränkten Person“ handeln, die in den Handelssanktionen aufgeführt ist, und
c) zu Zwecken oder Aktivitäten, die im Sinne der Handelssanktionen verboten, oder in sonstiger Weise eingeschränkt sind.
3.4. Sofern Michelin Grund zur Annahme hat, dass ein Produkt möglicherweise oder tatsächlich in eine Gerichtsbarkeit oder an eine „eingeschränkte Person“, die in den Bereich der geltenden Handelssanktionen fällt, geliefert, verkauft, übertragen, exportiert, rückübertragen, reexportiert, oder auf sonstige Weise zur Verfügung gestellt wird zur Nutzung, zu Zwecken oder Aktivitäten, die im Sinne der Handelssanktionen verboten oder eingeschränkt sind, behält sich Michelin das Recht vor:
a) die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen unverzüglich auszusetzen;
b) weitere Informationen oder dokumentierte Nachweise anzufordern, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf:
i. Lizenzen, Ermächtigungen, Zulassungen, Genehmigungen, die der Käufer in Verbindung mit dem Verkauf, der Übertragung oder dem Export der Produkte erhalten hat;
ii. Endnutzerbescheinigungen oder Zusagen, die dem Käufer übergeben bzw. gewährt wurden;
iii. Versand- oder Handelsunterlagen, einschließlich Rechnungen oder Frachtbriefe; für die Verifizierung des (der) Endverbleibs(e) oder des (der) Endbenutzer(s) der Produkte.
c) sonstige angemessene Maßnahmen zu ergreifen welche die Geschäftsbeziehung zum Käufer betreffen.
3.5. Der Käufer bestätigt, dass weder Käufer, Konzernunternehmen des Käufers, noch die entsprechenden Direktoren oder Führungskräfte „eingeschränkte Personen“ sind. Der Käufer wird Michelin unverzüglich benachrichtigen, wenn der Käufer, die Konzernunternehmen des Käufers oder die entsprechenden Direktoren oder Führungskräfte zu eingeschränkten Personen werden. Darüber hinaus wird der Käufer Michelin unverzüglich informieren, wenn ihm zur Kenntnis gelangt oder er den begründeten Verdacht hat, dass der Käufer oder Konzernunternehmen des Käufers oder die entsprechenden Direktoren oder Führungskräfte eingeschränkte Personen werden könnten.
3.6. Werden die von Michelin gelieferten Produkte an eine dritte Partei weitergeliefert, weiterverkauft, weiterverteilt, rückübert ragen, rückgeliefert oder in sonstiger Weise einer dritten Partei zur Verfügung gestellt, wird der Käufer alle Maßnahmen ergreifen, die angemessener Weise erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die betreffenden dritten Parteien: (a) die geltenden Handelssanktionen und die Positionen der Michelin-Gruppe erfüllen, (b) weder direkt noch indirekt gegen die Handelssanktionen oder die Positionen der Michelin-Gruppe verstoßen.
3.7. Der Käufer wird Michelin freistellen und schadlos halten von und gegen Verluste, Kosten, Forderungen, Klagegründe, Schäden, Verbindlichkeiten und Aufwendungen, einschließlich Anwaltsgebühren und Prozess- und Vergleichskosten und Gerichtskosten, die sich aus der Nichteinhaltung von Handelssanktionen oder Positionen der Michelin-Gruppe durch den Käufer ergeben. Der Käufer haftet für alle Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, seiner Führungskräfte, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Lieferanten oder Subunternehmer jeder Ebene in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dieser Klausel.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Zahlungsfrist
Rechnungsbeträge für Produkte sind sofort ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes im Vertrag vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Camso.
Für die Services erstellen wir je vertragsgegenständlicher Leistung täglich nach Leistungserbringung eine Rechnung und versenden diese an Käufer. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Skonto zur Zahlung fällig.
Eine Verzinsung von Voraus- und Akontozahlungen findet nicht statt.
4.2. Zahlungsmittel
Zahlungen haben grundsätzlich per Banküberweisung zu erfolgen. Die Annahme von Schecks behalten wir uns grundsätzlich vor, vordatierte Schecks nehmen wir nicht an. Schecks gelten nur dann als Barzahlung, wenn sie uns innerhalb der Zahlungsfristen vorliegen. Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgebracht. Entstandene Kosten zuzüglich der entsprechenden Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Käufers. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr.
Ist Zahlung per Lastschrift oder im SEPA- Lastschriftverfahren vereinbart, wird entsprechend dem erteilten Mandat im Lastschriftoder im SEPA- Lastschriftverfahren der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass wir ihn spätestens 5 Werktage vor Abbuchung durch eine Vorankündigung über den Zahlbetrag sowie über das Abbuchungsdatum informieren. Durch die Vorankündigung ist es dem Käufer möglich, für die entsprechende Deckung auf seinem zuvor angegebenen Konto zu sorgen.
Einwendungen des Käufers gegen die Rechnung oder den Rechnungsbetrag (z. B. wegen ausgebliebener oder unvollständiger Lieferung) sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei der Camso anzuzeigen (Eingang der Reklamation). Nach vorbehaltsloser Zahlung oder Fristablauf ohne schriftliche Anzeige ist der Käufer mit Einwendungen gegen die Rechnung ausgeschlossen.
4.3. Preise
Es gelten die am Tag der Leistung, des Versandes oder der Abholung gültigen Gesamtpreise (z.B. Listenpreis und Mehrwertsteuer ) und Bedingungen. Werden Auftragsbestätigungen erstellt, gelten die Preise für den darin aufgeführten Lieferumfang. Mehr- oder Sonderlieferungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
4.4. Geltungsdauer Preise / Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss
Wir behalten uns die Anpassung unserer Preise vor. Beträgt die Leistungs- oder Lieferzeit ab Bestellung weniger als vier Monate und tritt in dieser Zeit eine Preiserhöhung ein, ist der Käufer zum Rücktritt von seiner Bestellung berechtigt. Der Rücktritt ist uns unverzüglich nach Bekanntgabe der Preiserhöhung und vor Lieferung schriftlich mitzuteilen.Ist ein Auftragsbestätigung erstellt, gilt die darin ggfs. angegebene Geltungsdauer der Preise für Services. Wir überprüfen die Servicepreise regelmäßig und passen die Preise an die allgemeine Preisentwicklung an. Hierüber informieren wir Käufer rechtzeitig.
4.5. Zahlungsverzug
Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit gem. § 288 Abs. 2 BGB derzeit mit 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Camso ist berechtigt, im Verzugsfalle Mahnkosten mit 5,- Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
4.6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.7. Vorauszahlung und Sicherheitsleistung.
Camso ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die die Bezahlung ausstehender Forderungen von Camso aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, einschließlich anderer Einzelaufträge, für die derselbe Rahmenvertrag gilt.
5. ELEKTRONISCHER DATENAUSTAUSCH
Wir sind berechtigt, Käufer im Rahmen unseres e-Business-Portfolios die Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch (electronic data interchange (EDI)) zur Verfügung zu stellen und die Zahlungsabwicklung von Papierform auf elektronischen Datenaustausch umzustellen. Dies bezieht sich auf die Erstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen gem. § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als auch elektronischer Gutschriften (nachfolgend „e-Rechnungen“). Die e Rechnungen ersetzen dann die bislang in Papierform erstellten Originalrechnungen/-gutschriften und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen an e- Rechnungen, insbesondere der EU-Rechnungsrichtlinie 2021/45/EU und des Umsatzsteuergesetzes.
Käufer wird – soweit die Originalrechnungen und/oder -gutschriften noch in Papierform erstellt und übermittelt werden – vor der Umstellung über die Einzelheiten (z.B. Abwicklungsmodalitäten, Umsetzungszeiträume, eingebundene Dritte, Speicherort) in Textform informiert.
Käufer erklärt sich mit der Übermittlung der e-Rechnungen durch Camso oder durch Camso beauftragte Dritte und deren Konditionen einverstanden und schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die e-Rechnungen vereinbarungsgemäß abrufen zu können.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1. Gesicherte Forderungen
Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Camso gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Produkte vor, bis alle, auch bedingt und künftig, entstehenden Forderungen gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Gleiches gilt, solange wir Dritten gegenüber als Sicherungsgeber
im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen.
Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers berechtigt, die zurückgenommene Ware
• zum Marktpreis (= erzielbarer Wiederverkaufserlös) oder
• zum ursprünglich berechneten und fakturierten Nettopreis unter Abzug der Wertminderung gutzuschreiben.
In allen Fällen sind wir berechtigt, unsere Rücknahmekosten in Höhe von 10 % des gutgeschriebenen Betrages von der Gutschrift abzusetzen. Dem Käufer bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Wertminderung und geringerer Rücknahmekosten unbenommen.
6.2. Vorbehaltsware
Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
6.3. Weiterverarbeitung / Weiterveräußerung
Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit von uns nicht gelieferten Erzeugnissen wird zum Zwecke der Beweiserleichterung unser Miteigentumsanteil an den im Besitz des Käufers befindlichen Erzeugnissen gem. §§ 947, 948 BGB in der Weise festgestellt, dass die Zugänge unserer Erzeugnisse innerhalb der letzten 6 Monate vor Geltendmachung unserer Vorbehaltsrechte wertmäßig ins Verhältnis zu im gleichen Zeitraum von dritter Seite gelieferten Erzeugnissen gesetzt werden. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines anderen Miteigentumsanteils unbenommen.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes an uns abgetreten. Der Käufer hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
Der Käufer tritt bis zur vollen Tilgung aller seiner Verbindlichkeiten die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in vollem Umfang bereits jetzt an uns ab. Der Käufer enthält sich aller Handlungen, die die vereinbarte Vorausabtretung beeinträchtigen könnten, insbesondere der Vereinbarung der Unabtretbarkeit der ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen sowie der Aufnahme der Forderungen in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis. Entsteht dennoch ein Kontokorrentverhältnis, so gilt die Kontokorrentforderung in der Höhe an uns abgetreten, die den in das Kontokorrentverhältnis aufgenommenen Forderungen aus Weiterveräußerung von durch uns gelieferten Erzeugnissen entspricht. Das Gleiche gilt nach erfolgter Saldierung für den an Stelle der Kontokorrentforderung tretenden Saldo.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung in Höhe des vom Käufer seinem Abnehmer für die Vorbehaltsware berechneten Betrages inkl. Mehrwertsteuer als vereinbart; ist der Einzelpreis unserer Vorbehaltsware in dieser Rechnung nicht gesondert aufgeführt, so gilt die Abtretung in Höhe des von uns dem Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung an seinen Abnehmer berechneten Preises.
Erbringt der Käufer im Zusammenhang mit dem Verkauf der Vorbehaltsware eine damit verbundene Leistung, wie z. B. Montage, Auswuchten o. Ä., und werden auf der Rechnung die Vorbehaltsware und die Leistung nicht getrennt aufgeführt, also der Rechnungswert nur als Gesamtpreis ausgewiesen, so gilt die gesamte Forderung als an uns abgetreten.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur unter der Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass die oben bezeichneten Forderungen auf uns übergehen und in seinen Rechnungskopien, Lieferscheinen oder sonstigen Unterlagen der Name unseres Fabrikates aufgeführt wird. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt. Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen kann von uns unter den oben
genannten Voraussetzungen widerrufen werden.
Bei Vorliegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers erlischt die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen. Der Käufer hat in diesem Falle unseren Beauftragten zu gestatten, sämtliche Maßnahmen in seinem Betrieb zu treffen, die uns zur Wahrung und Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt angemessen und erforderlich erscheinen.
Will ein Käufer Außenstände, die ganz oder teilweise aus der Veräußerung unserer Ware resultieren, an einen Dritten im Wege des Factoring oder jeder anderen Form des Forderungskaufs (im Folgenden nur noch „Factoring“) verkaufen oder abtreten, so ist der Käufer verpflichtet, dies uns vorher mitzuteilen und unsere Zustimmung einzuholen.
Der Käufer überträgt uns schon jetzt in der Höhe unseres jeweiligen Saldos Forderungen, die ihm aus dem Factoring-Geschäft gegen den Factor zustehen.
Besteht Besorgnis, dass unsere Forderungen bzw. Sicherungsrechte beeinträchtigt oder gefährdet sind, so können wir den Factor
jederzeit über die sich aus diesem Abschnitt ergebenden Sicherungsrechte informieren und Leistung an uns verlangen. Erfolgt ein Verkauf oder eine Abtretung der Forderungen ohne unsere Zustimmung, hat uns der Käufer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Sollten in einem solchen Fall Unsicherheiten über unsere Berechtigung bestehen, so verpflichtet sich der Käufer, bis zur Klärung den Factor anzuweisen, auszuzahlende Beträge in der Höhe unseres Saldos auf ein von uns benanntes Treuhandkonto einzuzahlen oder dort zu hinterlegen.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten sowohl für das so genannte echte Factoring – der Factor trägt das Bonitätsrisiko – als auch für das unechte Factoring, bei dem das Ausfallrisiko beim Verkäufer der Forderungen verbleibt.
Bei Zahlungsverzug oder wenn sonstige Gründe die Besorgnis rechtfertigen, dass unsere Vorbehaltsrechte gefährdet sind, können wir die in diesem Abschnitt genannten Sicherungsrechte geltend machen. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, die zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und uns die notwendigen Unterlagen, insbesondere Lieferscheine, Rechnungen, Lagerbestandslisten etc., auszuhändigen.
6.4. Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum von Camso hinweisen und Camso hierüber informieren und diese Rechte sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung bzw. -übertragung dieser Rechte ist dem Käufer untersagt.
Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Camso die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer Camso hierfür.
6.5. Freigabe von Vorbehaltsware
Camso wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 15 % übersteigt.
6.6. Verwertungsfall
Tritt Camso bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist Camso berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7. GEWÄHRLEISTUNG, SACHMÄNGEL
Für die von uns gelieferte Produkte und Leistungen übernehmen wir Gewähr nur nach den folgenden Bestimmungen. Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, behalten wir uns diese statt Ersatzlieferung vor.
7.1. Gewährleistungsfrist
Gewährleistungsansprüche verjähren zwei (2) Jahre nach Lieferung an den Käufer. An Stelle eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens oder Schlauchs wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Käufer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Wir behalten uns bei Geschäften mit Unternehmern eine angemessene Anrechnung des Gebrauchsvorteils unter Berücksichtigung der vorhandenen Restprofiltiefe vor. Erzeugnisse, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über.
Alle Lieferungen von Produkten erfolgen unter der auflösenden Bedingung, dass bei Verwendung eines solchen Produkts für Gewährleistungszwecke der Liefervertrag bezüglich dieses Produkts aufgehoben wird. Mit Eintritt dieser Bedingung, d. h., sobald der Händler einen Ersatzprodukt seinem Lager entnimmt, um ihn für Gewährleistungszwecke zu verwenden, wird der Liefervertrag hinsichtlich dieses Produkts rückgängig gemacht. In einzelnen Fällen, in denen eine Gewährleistungsverpflichtung verneint wird, gilt die auflösende Bedingung hinsichtlich des in diesem Einzelfall verwendeten Produkts als von Anfang an nicht eingetreten.
Die von uns verwendeten Größenangaben, technischen Angaben (z. B. Maße) und werblichen Aussagen sind keine Garantien für zugesicherte Eigenschaften.
7.2. Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rücktritt
Bei Sachmängeln des Lieferungsgegenstandes kann Camso innerhalb angemessener Frist zunächst zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung wählen. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Der Käufer muss sich den gezogenen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen.
7.3. Schadenersatz
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Camso, kann der Käufer unter den in Ziff. 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
7.4. Mängel von Bauteilen anderer Hersteller
Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Camso aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Camso nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Camso bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen Camso gehemmt.
7.5. Pflichten des Käufers
Der Käufer hat unsere Empfehlungen bezüglich Lagerung, Reifenauswahl, Montage, Aufpumpen, Luftdruck, Verwendung/
Einsatzbeschränkungen, Kontrolle, Reparaturen o. Ä. sowie der Wartung der Reifen einzuhalten. Der Käufer informiert seine
Kunden über unsere Empfehlungen. Seinen Kunden, die nicht Endverbraucher sind, hat er diese Informationspflichten
weiterzugeben.
Der Käufer hat seine Mitarbeiter im Umgang mit unseren Produkten zu schulen. Er stellt sicher, dass Reparaturen (z. B. von Reifenschäden
oder bei Schweißarbeiten am Rad) nur nach Demontage der Rad-Reifen-Einheit durchgeführt werden.
Der Käufer ist verpflichtet, bei Weitergabe des Produktes an seinen Endabnehmer die technischen Richtlinien und Betriebsanleitungen
zu beachten, seine Abnehmer entsprechend aufzuklären und sie zu verpflichten, diese Informationskette bis zum Endabnehmer
zu gewährleisten.
7.6. Entfallen der Gewährleistung
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung von Camso den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, weil insbesondere
a) die Fabriknummer oder die Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden sind oder
b) ein Reifen von anderen als von Camso repariert, runderneuert oder besohlt wurde.
Im Falle der unzumutbaren Erschwerung hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen, sofern sich Camso nach gesonderter Vereinbarung bereit erklärt, die Reparatur auszuführen.
7.7. Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn
a) die Beschädigung durch natürliche Abnutzung und Verschleißerscheinungen sowie äußere Einflüsse entstehen;
b) die Beschädigung auf unsachgemäße Behandlung, auf selbst oder von Dritten unsachgemäß vorgenommene Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf Unfall zurückzuführen ist;
c) die Produkte auf Fahrzeuge/ Räder aufgezogen werden, die bei vorheriger sorgfältiger Prüfung als für die Produkte unpassend erkennbar sind;
d) die von uns gelieferten Produkte von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
e) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf den Produkten dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind;
f) bei Reifen der jeweils notwendige bzw. vom Hersteller vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde;
g) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreitung der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrzeuggeschwindigkeit;
h) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden;
i) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden oder der Reifen auf eine andere als auf die laut den jeweils maßgeblichen technischen Daten vorgeschriebene Felge aufgelegt war;
j) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind;
k) natürlicher Verschleiß oder Beschädigung der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder einen Unfall zurückzuführen sind;
l) Reifen vor der Montage vom Käufer oder Dritten im freien gelagert wurden;
m) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (LKW/Schulterreifen) durch den Käufer oder Dritte montiert wurden.
n) es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Erzeugnisses handelt.
Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Käufer berechtigt. Produkte, derentwegen ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, werden durch uns oder einen von uns beauftragten Spediteur nach Rücksprache mit dem Käufer und ausschließlich unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und von dem Endverbraucher persönlich unterzeichneten Beanstandungsformular abgeholt. Die Abholung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Einsenders. Die Prüfung der beanstandeten Produkte erfolgt grundsätzlich durch den Hersteller der Produkte. Stellt
sich das Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches durch den Hersteller wird der beanstandete Reifen nach Abstimmung mit dem Käufer durch den Hersteller an den Käufer zurückgesendet, wenn er dies innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Andernfalls wird der Reifen vom Hersteller vernichtet. Sollte der Käufer nicht Eigentümer des Reifens sein, so stellt er sicher, dass der Eigentümer mit der Entsorgung einverstanden ist.
7.8. Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen
Für von uns durchgeführte Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen übernehmen wir Gewährleistung im obigen Sinne, soweit sie sich auf die von uns erbrachten Leistungen bezieht. Weiter gehende Gewährleistung kann nicht übernommen werden, da es sich um Bearbeitung gebrauchten Materials handelt.
8. HAFTUNG
Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist, gleich aus welchem Haftungsgrund (z. B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Schuldnern usw.), ausgeschlossen, sofern nachfolgend unter dieser Ziffer keine besonderen Regelungen getroffen werden.
Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht
• für den Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
• für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen mit der Maßgabe, dass die Haftung - außer bei vorsätzlicher Verursachung - der Höhe nach auf die vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schäden begrenzt ist.
• für sonstige Schäden, die auf leicht oder mittel fahrlässiger Pflichtverletzung einer wesentlichen Vertragspflicht unserersei ts oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, mit der Maßgabe, dass die Haftung der Höhe nach auf die vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schäden begrenzt ist; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Diese Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen (insbesondere Servicepartner).
Durch den Servicepartner verursachte Sachschäden im Rahmen von Services wickeln wir mit Käufer ab und halten uns gegenüber dem Servicepartner schadlos. Eine direkte Inanspruchnahme des Servicepartners durch Käufer ist insoweit ausgeschlossen. Dies bedeutet keine Haftungsübernahme durch uns.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Camso erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach den Grundsätzen und auf Grundlage der DS-GVO sowie des BDSG. Personenbezogene Daten, die Camso im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, werden daher ausschließlich im Rahmen der festgelegten Zwecke und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses von Camso genutzt.
9.2. Betroffene haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der sie betreffen-den Daten und sie können die Übertragung ihrer Daten verlangen. Wenn Betroffene von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die sie betreffenden Daten erhalten möchten, können sie sich an folgende verantwortliche Stelle wenden: Camso Deutschland GmbH, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten, Kopenhagener Str. 1, 47229 Duisburg, Datenschutzbeauftragter@camso.co. Ihr Beschwerderecht können Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalen geltend machen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ldi.nrw.de
9.3. Camso übermittelt zum Zwecke der Vertragserfüllung personenbezogene Daten an seine Dienstleister und/ oder an die mit ihm im aktienrechtlichen Sinne verbundenen Unternehmen (Konzernunternehmen). Der Drittlandtransfer geschieht dabei ausschließlich auf Basis eines Angemessenheitsbeschluss der EU Kommission; der Verwendung von Standardklauseln in den jeweiligen Dienstleisterverträgen; vorbehaltlich geeigneter Garantien (Artikel 46 DS-GVO) oder verbindlicher interner Datenschutzvorschriften (Artikel 47 DS-GVO); eines Ausnahmetatbestandes des Artikel 49 Abs. 1 Unterabsatz 2 DS-GVO (wenn die Voraussetzungen des Artikel 46 und 47 DS-GVO nicht vorliegen); einer Einzelgenehmigung einer Aufsichtsbehörde. Der Käufer kann Auskunft darüber verlangen und kann zu diesem Zwecke den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren.
9.4. Camso oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, die dem Käufer im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangen, dürfen nur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und nur auf Basis von Artikel 6 Absatz 1 DS-GVO (bzw. Artikel 9 DS-GVO) verarbeitet und genutzt werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.5. Der Käufer verpflichtet sich, alle zum Datenschutz und zur Datensicherheit erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Die Mitarbeiter des Käufers sind auf die Vertraulichkeit der Daten zu verpflichten.
9.6. Es gelten im Übrigen die Datenschutzhinweise der verantwortlichen Stelle (Camso): https://camso.co/de/uber-uns/c... austria-schweiz-general-terms-of-business
10. ETHIK UND COMPLIANCE
Der Käufer erklärt im Rahmen der Geschäftsbeziehung jeglicher Form von Bestechung und Korruption entgegenzuwirken und die da-hingehenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Der Käufer verpflichtet sich und bestätigt insbesondere Folgendes zu unterlassen:
• unseren Mitarbeitern, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages oder Lieferbeziehung betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige unangemessene finanzielle oder andere Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht zu stellen, anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren,
• strafbare Handlungen zu begehen oder Beihilfe zu leisten, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
Die oben genannten Verpflichtungen gelten auch für alle Tochtergesellschaften, Mitarbeiter, Direktoren, Arbeitnehmer oder Amtsträger des Käufers sowie für alle im Rahmen der Vertragsbeziehung beteiligten Dritten.
Bei einem Verstoß gegen die in Absatz 2 genannten Verpflichtungen sind wir unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Verhandlungen abzubrechen.
Alle Schäden, die uns aus einem Verstoß gegen die in Absatz 2 genannten Verpflichtungen entstehen und vom Käufer zu vertreten sind, hat der Käufer uns zu ersetzen.
11. SONSTIGES
11.1. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten ist Duisburg (Sitz von Camso).
11.2. Die von uns im Rahmen der Zusammenarbeit übergebenen Produkte, Modelle, Schablonen, Berechnungen, Logos (Wort - und Bildzeichen), Texte, Bilder, Graphiken, Animationen, Videos, Musik, Geräusche und andere Materialien unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums und sind jeweils als Ganzes sowie in Teilen durch gewerbliche Schutzrechte und urheberrechtlich/ markenrechtlich geschützt. Wir bzw. mit uns verbundene Unternehmen behalten uns/ sich alle Rechte daran vor.
11.3. Der Käufer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen, betrieblichen und technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Im Falle einer für uns bestehenden Geheimhaltungspflicht erstreckt sich diese nicht auf für mit uns verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG.
11.4. Es ist untersagt, die Zeichen und Nummern auf unseren Produkten ganz oder teilweise abzuändern oder unkenntlich zu machen sowie Artikel weiterzuverkaufen, die seit der Lieferung irgendeine Verschlechterung erlitten haben oder an denen Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht den technischen Normen entsprechen. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte so zu verkaufen, wie sie von uns klassiert wurde. Er wird seinen Käufern genaue Beschaffenheit und technische Details dieser Produkte erläutern. Wir behalten uns technische Änderungen vor.
11.5. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Bestätigung in Textform. Ausnahmsweise können Vereinbarungen auch mündlich getroffen werden. Die Parteien werden in diesem Fall auf Aufforderung der jeweils anderen Partei alles unternehmen, um die Textform nachträglich herzustellen. In Textform gefasste Erklärungen verpflichten uns nur dann, wenn sie durch hierzu aus dem Handelsregister ersichtlich zu unserer Vertretung befugte leitende Mitarbeiter oder Verkaufsleiter gefertigt sind oder unser Mitarbeiter durch Bevollmächtigung zur Abgabe der Erklärung befugt ist.
11.6. Bei einem Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen sind wir berechtigt, die bestehenden Verträge außerordentlich zu kündigen oder zurückzutreten und sämtliche Verhandlungen abzubrechen. Alle Schäden, die uns aus einem Verstoß gegen die vorliegend genannten Verpflichtungen entstehen und vom Käufer zu vertreten sind, hat der Käufer uns zu ersetzen.
11.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit ihrer übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und dem Zweck der wegfallenden Bestimmung am ehesten entspricht.
11.8. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen unter den verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (deutsch, englisch) gilt der deutsche Originaltext.
11.9. Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Sie finden in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung.
1. ALLGEMEINES
Die Geschäftsbedingungen der Camso Austria GmbH - im Folgenden auch „Camso“, „wir“ oder „uns“ –, die allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung, Verwendung des entsprechenden elektronischen Verfahrens oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Ergänzende, entgegenstehende oder anders lautende Bedingungen des Käufers (mit uns in laufender Geschäftsbeziehung stehende Händler) gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn und soweit sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Diese Bedingungen erhalten Gültigkeit, unabhängig davon, in welcher Weise sie dem Käufer zur Kenntnis gelangen, ab dem Zeitpunkt, ab dem er sie kannte oder kennen musste.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns vertriebenen Produkte (Neureifen, Scheibenräder und Gummilaufketten der Marken von Camso) und Reifenservices (insbesondere Radwechsel, De-/Montage, Altreifenentsorgung, Reifenfüllungen, Nachschneiden).
2. LIEFERBEDINGUNGEN
2.1 Alle Angebote von Camso sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Produkte werden auf Kosten des Käufers oder auf unsere Kosten je ausgewählter Versandart an den von ihm bestimmten Ort versandt und abgeliefert (Versendungskauf inklusive Verzollung). Lieferungen erfolgen ab Werk. Wir sind berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Ablieferung an den Käufer erfolgt direkt gegen Empfangsbestätigung, es sei denn der Käufer hat mit der Spedition eine andere Ablagestelle ohne Empfangsbestätigung mittels Abstellgenehmigung vereinbart.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Produkte an die mit der Versendung beauftragte Person auf den Käufer über.
Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die aus der Sphäre des Käufers stammen, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 10,- EUR pro Produkt pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Produkte. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Mehraufwendungen, bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
Für die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers gilt § 377 UGB. Der Käufer hat die gelieferten Produkte bei Ablieferung auf etwaige Mängel (insbesondere auf Abweichungen von der bestellten Menge oder dem bestellten Typ bzw. Verschmutzungen) zu untersuchen. Offene Mängel sind zur Wahrung der Rechte des Käufers unverzüglich gegenüber dem Fahrer anzuzeigen (schriftlicher Vermerk auf dem Transportdokument und Empfangsbestätigung) und uns unverzüglich bei Ablieferung mitzuteilen. Kann ein Mangel trotz ordnungsgemäßer Untersuchung nicht festgestellt werden (so genannter versteckter Mangel), so ist er innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung geltend zu machen. Anderenfalls gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und Mängelanzeige innerhalb der angegebenen Fristen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
2.3. Services beauftragt Käufer telefonisch, per Email oder per Fax für seine Fahrzeugflotte oder zum Weitervertrieb an die Fahrzeugflotte seiner von ihm ausgewählten Käufern und erhält von uns binnen eines Werktages eine Service-Auftragsbestätigung. Nach erfolgter Abwicklung der Serviceleistung erhält Käufer einen Servicereport. Die durchschnittliche Abwicklungszeit pro Serviceauftrag soll 5 Werktage nicht überschreiten.
Im Falle des Weitervertriebs der Services rechnet Käufer den Service zu den zwischen ihm und seinen Käufern frei verhandelten Preis ab. Der Service für Käufer oder die Käufern von Käufer erfolgt durch uns oder durch einen ausschließlich von uns beauftragten Servicepartner.
2.4 Liefer- und Leistungsfristen
Liefertermine sind grundsätzlich nicht vereinbart, sondern stellen lediglich eine unverbindliche Vorausschau dar. Wird im Einzelfall eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen übernommen, so bedarf dies zur Wirksamkeit der Schriftform. Auch dann wird diese nur unter der Voraussetzung ungestörten Fabrikationsganges und ungestörter normaler Transportmöglichkeiten übernommen. Die Folgen höherer Gewalt (z. B. Feuer, Explosion, Überschwemmungen), behördliche Maßnahmen und andere unvorhergesehene Umstände (z. B. Streiks, Aussperrungen) bei uns und bei den Lieferanten der für unsere Erzeugnisse erforderlichen Materialien entbinden uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen.
2.5 Verzug von Camso
Gerät Camso mit einer Lieferung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Camso auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser AGB beschränkt.
2.6 Teillieferungen
Camso ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, Camso erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
2.7 Rückgaberecht
Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise Ware zurücknehmen, wird der ursprünglich berechnete und fakturierte Nettopreis gutgeschrieben. Darüber hinaus behalten wir uns die Berechnung der durch die Rücknahme entstandenen Kosten in Form einer festzusetzenden angemessenen Pauschale vor.
2.8 Vermögensverhältnisse Käufer
Wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers, die Leistung oder der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder ein im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten etwa eintretender Wechsel der Firmeninhaber entbinden uns von der Erfüllung etwa laufender Lieferaufträge und berechtigen uns zur sofortigen Liefereinstellung, es sei denn, der Käufer leistet Zug-um-Zug-Zahlung. Selbiges gilt sofern es sich nicht um eine Vereinbarung über fortlaufende Lieferung von Ware handelt auch bei der Anmeldung eines Insolvenzverfahrens.
2.9 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Korneuburg, soweit nichts anderes bestimmt ist.
3. HANDELSSANKTIONEN
3.1. Der Käufer ist verpflichtet alle geltenden Gesetze und Verordnungen im Hinblick auf die Lieferung, den Verkauf, die Übertragung, den Export, die Rückübertragung oder den Reexport der Produkte einzuhalten, einschließlich und insbesondere jener, die Handelssanktionen und Exportkontrollen betreffen. Dies umfass auch solche die in den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der OSZE oder den Vereinigten Staaten von Amerika ihren Ursprung haben (nachstehend insgesamt die
„Handelssanktionen“ genannt).
Positionen der Michelin-Gruppe
3.2. Der Käufer ist verpflichtet, nachstehend definierten Positionen der Michelin-Gruppe zu berücksichtigen (Camso Austria GmbH ist Teil der Michelin Gruppe), welche restriktivere Bestimmungen als die Handelssanktionen enthalten können.
Die Positionen der Gruppe basieren auf wirtschaftlichen Überlegungen und sonstigen Compliance-Bedenken, wie die Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung. Diese Positionen der Michelin-Gruppe gelten für Produkte, die als Ersatzteile oder in übergeordnete Baugruppen (beispielsweise Einbaueinheit, Bodenfahrzeug, Flugzeug usw.) integriert oder verkauft werden. Michelin lehnt jeglichen direkten oder indirekten Verkauf in die folgenden Länder ab und verbietet diesen (mitumfasst ist der Transit durch diese Länder): Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien. Anpassungen dieser Liste sind vorbehalten.
3.3. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte ausschließlich in der nach dem Gesetz (den geltenden Handelssanktionen) zulässigen Weise zu liefern, exportieren, rückübertragen, reexportieren oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellen, oder nutzen. Es ist dem Käufer untersagt die Produkte direkt oder indirekt an die folgend aufgeführten Personen / Gruppen zu liefern, übertragen, exportieren, rückübertragen oder reexportieren oder sie diesen auf sonstige Weise zur Verfügung zu stellen:
- Natürliche Personen, Unternehmen oder Körperschaften mit Sitz, Eintragung oder Hauptverwaltung in einer Gerichtsbarkeit, die in den Bereich der geltenden Handelssanktionen fällt;
- „Eingeschränkte Personen": dies bezeichnet eine natürliche und/oder juristische Personen, Unternehmen oder Körperschaften, die
- in den Handelssanktionen aufgeführt;
- im Besitz oder unter der Kontrolle einer „eingeschränkten Person“ steht, die in den Handelssanktionen aufgeführt ist oder
- für oder im Auftrag einer „eingeschränkten Person“ handelt, die in den Handelssanktionen aufgeführt ist, und
- zu Zwecken oder Aktivitäten, die im Sinne der Handelssanktionen verboten, oder in sonstiger Weise eingeschränkt sind.
3.4. Sofern Michelin Grund zur Annahme hat, dass ein Produkt möglicherweise oder tatsächlich in eine Gerichtsbarkeit oder an eine„eingeschränkte Person“, die in den Bereich der geltenden Handelssanktionen fällt, geliefert, verkauft, übertragen, exportiert, rückübertragen, reexportiert, oder auf sonstige Weise zur Verfügung gestellt wird zur Nutzung, zu Zwecken oder Aktivitäten, die im Sinne der Handelssanktionen verboten oder eingeschränkt sind, behält sich Michelin das Recht vor:
- die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen unverzüglich auszusetzen;
- weitere Informationen oder dokumentierte Nachweise anzufordern, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf:
- Lizenzen, Ermächtigungen, Zulassungen, Genehmigungen, die der Käufer in Verbindung mit dem Verkauf, der Übertragung oder dem Export der Produkte erhalten hat;
- Endnutzerbescheinigungen oder Zusagen, die dem Käufer übergeben bzw. gewährt wurden;
- Versand- oder Handelsunterlagen, einschließlich Rechnungen oder Frachtbriefe,
- für die Verifizierung des (der) Endverbleibs(e) oder des (der) Endbenutzer(s) der Produkte
- sonstige angemessene Maßnahmen zu ergreifen welche die Geschäftsbeziehung zum Käufer betreffen.
3.5. Der Käufer bestätigt, dass weder Käufer, Konzernunternehmen des Käufers noch die entsprechenden Direktoren oder Führungskräfte „eingeschränkte Personen“ sind. Der Käufer wird Michelin unverzüglich benachrichtigen, wenn der Käufer, die Konzernunternehmen des Käufers oder die entsprechenden Direktoren oder Führungskräfte zu eingeschränkten Personen werden. Darüber hinaus wird der Käufer Michelin unverzüglich informieren, wenn ihm zur Kenntnis gelangt oder er den begründeten Verdacht hat, dass der Käufer oder Konzernunternehmen des Käufers oder die entsprechenden Direktoren oder Führungskräfte eingeschränkte Personen werden könnten.
3.6.Werden die von Michelin gelieferten Produkte an eine dritte Partei weitergeliefert, weiterverkauft, weiterverteilt, rückübertragen, rückgeliefert oder in sonstiger Weise einer dritten Partei zur Verfügung gestellt, wird der Käufer alle Maßnahmen ergreifen, die angemessener Weise erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die betreffenden dritten Parteien: (a) die geltenden Handelssanktionen und die Positionen der Michelin-Gruppe erfüllen, (b) weder direkt noch indirekt gegen die Handelssanktionen oder die Positionen der Michelin-Gruppe verstoßen.
3.7. Der Käufer wird Michelin freistellen und schadlos halten von und gegen Verluste, Kosten, Forderungen, Klagegründe, Schäden, Verbindlichkeiten und Aufwendungen, einschließlich Anwaltsgebühren und Prozess- und Vergleichskosten und Gerichtskosten, die sich aus der Nichteinhaltung von Handelssanktionen oder Positionen der Michelin-Gruppe durch den Käufer ergeben. Der Käufer haftet für alle Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, seiner Führungskräfte, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Lieferanten oder Subunternehmer jeder Ebene in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dieser Klausel.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Zahlungsfrist
Rechnungsbeträge für Produkte sind sofort ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes im Vertrag vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Camso.
Für die Services erstellen wir je vertragsgegenständlicher Leistung täglich nach Leistungserbringung eine Rechnung und versenden diese an Käufer. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Skonto zur Zahlung fällig.
Eine Verzinsung von Voraus- und Akontozahlungen findet nicht statt.
4.2 Zahlungsmittel
Zahlungen haben grundsätzlich per Banküberweisung zu erfolgen.
Die Annahme von Schecks behalten wir uns grundsätzlich vor, vordatierte Schecks nehmen wir nicht an. Schecks gelten nur dann als Barzahlung, wenn sie uns innerhalb der Zahlungsfristen vorliegen. Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgebracht. Entstandene Kosten zuzüglich der entsprechenden Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Käufers. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr.
Ist Zahlung per Lastschrift oder im SEPA- Lastschriftverfahren vereinbart, wird entsprechend dem erteilten Mandat im Lastschrift- oder im SEPA- Lastschriftverfahren der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass wir ihn spätestens 5 Werktage vor Abbuchung durch eine Vorankündigung über den Zahlbetrag sowie über das Abbuchungsdatum informieren. Durch die Vorankündigung ist es dem Käufer möglich, für die entsprechende Deckung auf seinem zuvor angegebenen Konto zu sorgen.
Einwendungen des Käufers gegen die Rechnung oder den Rechnungsbetrag (z. B. wegen ausgebliebener oder unvollständiger Lieferung) sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei der Camso anzuzeigen (Eingang der Reklamation). Nach vorbehaltsloser Zahlung oder Fristablauf ohne schriftliche Anzeige ist der Käufer mit Einwendungen gegen die Rechnung ausgeschlossen.
4.3 Preise
Es gelten die am Tag der Leistung, des Versandes oder der Abholung gültigen Gesamtpreise (z.B. Listenpreis und Mehrwertsteuer) und Bedingungen. Werden Auftragsbestätigungen erstellt, gelten die Preise für den darin aufgeführten Lieferumfang. Mehr- oder Sonderlieferungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
4.4 Geltungsdauer Preise / Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss
Wir behalten uns die Anpassung unserer Preise vor. Beträgt die Leistungs- oder Lieferzeit ab Bestellung weniger als vier Monate und tritt in dieser Zeit eine Preiserhöhung ein, ist der Käufer zum Rücktritt von seiner Bestellung berechtigt. Der Rücktritt ist uns unverzüglich nach Bekanntgabe der Preiserhöhung und vor Lieferung schriftlich mitzuteilen.
Ist eine Auftragsbestätigung erstellt, gilt die darin ggfs. angegebene Geltungsdauer der Preise für Services. Wir überprüfen die Servicepreise regelmäßig und passen die Preise an die allgemeine Preisentwicklung an. Hierüber informieren wir Käufer rechtzeitig.
4.5 Zahlungsverzug
Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit gem. § 456 UGB derzeit mit 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Camso ist berechtigt, im Verzugsfalle Mahnkosten mit 5,- Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
4.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.7 Factoring
Will ein Käufer Außenstände, die ganz oder teilweise aus der Veräußerung unserer Ware resultieren, an einen Dritten im Wege des Factoring oder jeder anderen Form des Forderungskaufs (im Folgenden nur noch „Factoring“) verkaufen oder abtreten, so ist der Käufer verpflichtet, dies uns vorher mitzuteilen und unsere Zustimmung einzuholen.
Der Käufer überträgt uns schon jetzt in der Höhe unseres jeweiligen Saldos Forderungen, die ihm aus dem Factoring-Geschäft gegen den Factor zustehen.
Besteht Besorgnis, dass unsere Forderungen bzw. Sicherungsrechte beeinträchtigt oder gefährdet sind, so können wir den Factor jederzeit über die sich aus diesem Abschnitt ergebenden Sicherungsrechte informieren und Leistung an uns verlangen. Erfolgt ein Verkauf oder eine Abtretung der Forderungen ohne unsere Zustimmung, hat uns der Käufer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Sollten in einem solchen Fall Unsicherheiten über unsere Berechtigung bestehen, so verpflichtet sich der Käufer, bis zur Klärung den Factor anzuweisen, auszuzahlende Beträge in der Höhe unseres Saldos auf ein von uns benanntes Treuhandkonto einzuzahlen oder dort zu hinterlegen.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten sowohl für das so genannte echte Factoring – der Factor trägt das Bonitätsrisiko – als auch für das unechte Factoring, bei dem das Ausfallrisiko beim Verkäufer der Forderungen verbleibt.
4.8 Vorauszahlung und Sicherheitsleistung.
Camso ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die die Bezahlung ausstehender Forderungen von Camso aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, einschließlich anderer Einzelaufträge, für die derselbe Rahmenvertrag gilt.
5. ELEKTRONISCHER DATENAUSTAUSCH
Wir sind berechtigt, Käufer im Rahmen unseres e-Business-Portfolios die Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch (electronic data interchange (EDI)) zur Verfügung zu stellen und die Zahlungsabwicklung von Papierform auf elektronischen Datenaustausch umzustellen. Dies bezieht sich auf die Erstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen gem. § 11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als auch elektronischer Gutschriften (nachfolgend „e-Rechnungen“). Die e-Rechnungen ersetzen dann die bislang in Papierform erstellten Originalrechnungen/-gutschriften und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen an e- Rechnungen, insbesondere der EU-Rechnungsrichtlinie 2021/45/EU und des Umsatzsteuergesetzes.
Käufer wird – soweit die Originalrechnungen und/oder -gutschriften noch in Papierform erstellt und übermittelt werden – vor der Umstellung über die Einzelheiten (z.B. Abwicklungsmodalitäten, Umsetzungszeiträume, eingebundene Dritte, Speicherort) in Textform informiert.
Käufer erklärt sich mit der Übermittlung der e-Rechnungen durch Camso oder durch Camso beauftragte Dritte und deren Konditionen einverstanden und schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die e-Rechnungen vereinbarungsgemäß abrufen zu können.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Gesicherte Forderungen
Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Camso gegen den Käufern aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Produkte vor, bis alle, auch bedingt und künftig, entstehenden Forderungen gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Gleiches gilt, solange wir Dritten gegenüber als Sicherungsgeber im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben.
Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers berech- tigt, die zurückgenommene Ware
- zum Marktpreis (= erzielbarer Wiederverkaufserlös) oder
- zum ursprünglich berechneten und fakturierten Nettopreis unter Abzug der Wertminderung gutzuschreiben.
In allen Fällen sind wir berechtigt, unsere Rücknahmekosten in Höhe von 10 % des gutgeschriebenen Betrages von der Gutschrift abzusetzen. Dem Käufer bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Wertminderung und geringerer Rücknahmekosten unbenommen.
6.2 Vorbehaltsware
Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend als
„Vorbehaltsware“ bezeichnet.
6.3 Weiterverarbeitung / Weiterveräußerung
Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit von uns nicht gelieferten Erzeugnissen wird zum Zwecke der Beweiserleichterung unser Miteigentumsanteil an den im Besitz des Käufers befindlichen Erzeugnissen in der Weise festgestellt, dass die Zugänge unserer Erzeugnisse innerhalb der letzten 6 Monate vor Geltendmachung unserer Vorbehaltsrechte wertmäßig ins Verhältnis zu im gleichen Zeitraum von dritter Seite gelieferten Erzeugnissen gesetzt werden. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines anderen Miteigentumsanteils unbenommen.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes an uns abgetreten. . Der Käufer vermerkt die Zession unter unverzüglicher Verständigung von uns in seinen Büchern. Der Käufer hat die Versicherung von der Forderungsabtretung und dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Wir sind zur Bekanntgabe an die Versicherung berechtigt.
Der Käufer tritt bis zur vollen Tilgung aller seiner Verbindlichkeiten die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in vollem Umfang bereits jetzt an uns ab.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung in Höhe des vom Käufer seinem Abnehmer für die Vorbehaltsware berechneten Betrages inkl. Mehrwertsteuer als vereinbart; ist der Einzelpreis unserer Vorbehaltsware in dieser Rechnung nicht gesondert aufgeführt, so gilt die Abtretung in Höhe des von uns dem Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung an seinen Abnehmer berechneten Preises.
Erbringt der Käufer im Zusammenhang mit dem Verkauf der Vorbehaltsware eine damit verbundene Leistung, wie z. B. Montage, Auswuchten o. Ä., und werden auf der Rechnung die Vorbehaltsware und die Leistung nicht getrennt aufgeführt, also der Rechnungswert nur als Gesamtpreis ausgewiesen, so gilt die gesamte Forderung als an uns abgetreten.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur unter der Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass die oben bezeichneten Forderungen auf uns übergehen und in seinen Rechnungskopien, Lieferscheinen oder sonstigen Unterlagen der Name unseres Fabrikates aufgeführt wird. Insbesondere ist er verpflichtet, diese mit uns vereinbarte Forderungsabtretung in seinen Geschäftsbüchern, insbesondere hinsichtlich der Forderung, auf welche sich die Abtretung bezieht, des Zeitpunkts und Zessionars kenntlich zu machen und gibt uns die Drittschuldner, an die die Vorbehaltsware weiterveräußert wird, regelmäßig bekannt.
Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt. Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen kann von uns unter den oben genannten Voraussetzungen widerrufen werden.
Bei Zahlungsverzug oder wenn sonstige Gründe die Besorgnis rechtfertigen, dass unsere Vorbehaltsrechte gefährdet sind, können wir die in diesem Abschnitt genannten Sicherungsrechte geltend machen. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, die zur Gel- tendmachung dieser Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und uns die notwendigen Unterlagen, insbesondere Lieferscheine, Rechnungen, Lagerbestandslisten etc., auszuhändigen.
Bei Zahlungsverzug oder wenn sonstige Gründe die Besorgnis rechtfertigen, dass unsere Vorbehalts- und Sicherungsrechte gefährdet sind, ist der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet, die oben bezeichnete Abtretung seinen Abnehmern über die Publizierung in seinen Geschäftsbüchern hinaus anzuzeigen.
Der Käufer erkennt an, dass bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an Waren, deren individuelle Bezeichnung (z.B. Reifennummer) den Usancen der Branche gemäß nicht in den Lieferpapieren und Fakturen Aufnahme findet oder auch gar nicht am Produkt vorhanden ist, auch kein darauf bezüglicher Eigentumsnachweis geführt werden muss.
6.4 Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum von Camso hinweisen und Camso hierüber informieren und diese Rechte sowohl Dritten als auch Camso gegenüber schriftlich bestä- tigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung bzw. -übertragung dieser Rechte ist dem Käufer untersagt.
6.5 Freigabe von Vorbehaltsware
Camso wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6.6 Verwertungsfall
Tritt Camso bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist Camso berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7. GEWÄHRLEISTUNG, SACHMÄNGEL
Für die von uns gelieferte Produkte und Leistungen übernehmen wir Gewähr nur nach den folgenden Bestimmungen.
Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, behalten wir uns diese statt Ersatzlieferung vor.
7.1 Gewährleistungsfrist
Gewährleistungsansprüche verjähren zwei (2) Jahre nach Lieferung an den Käufer.
An Stelle eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens oder Schlauchs wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Käufer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Wir behalten uns bei Geschäften mit Unternehmern eine angemessene Anrechnung des Gebrauchsvorteils unter Berücksichtigung der vorhandenen Restprofiltiefe vor. Erzeugnisse, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über.
Alle Lieferungen von Produkten erfolgen unter der auflösenden Bedingung, dass bei Verwendung eines solchen Produkts für Gewährleistungszwecke der Liefervertrag bezüglich dieses Produkts aufgehoben wird. Mit Eintritt dieser Bedingung, d. h., sobald der Händler einen Ersatzprodukt seinem Lager entnimmt, um ihn für Gewährleistungszwecke zu verwenden, wird der Liefervertrag hinsichtlich dieses Produkts rückgängig gemacht. In einzelnen Fällen, in denen eine Gewährleistungsverpflichtung verneint wird, gilt die auflösende Bedingung hinsichtlich des in diesem Einzelfall verwendeten Produkts als von Anfang an nicht eingetreten.
Die von uns verwendeten Größenangaben, technischen Angaben (z. B. Maße) und werblichen Aussagen sind keine Garantien für zugesicherte Eigenschaften.
7.2 Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rücktritt
Bei Sachmängeln des Lieferungsgegenstandes kann Camso innerhalb angemessener Frist zunächst zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung wählen. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Der Käufer muss sich den gezogenen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen.
7.3 Schadenersatz
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Camso, kann der Käufer unter den in Ziff. 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
7.4 Mängel von Bauteilen anderer Hersteller
Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Camso aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Camso nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Camso bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen Camso gehemmt.
7.5 Pflichten des Käufers
Der Käufer hat unsere Empfehlungen bezüglich Lagerung, Reifenauswahl, Montage, Aufpumpen, Luftdruck, Verwendung/ Einsatzbeschränkungen, Kontrolle, Reparaturen o. Ä. sowie der Wartung der Reifen einzuhalten. Der Käufer informiert seine Kunden über unsere Empfehlungen. Seinen Kunden, die nicht Endverbraucher sind, hat er diese Informationspflichten weiterzugeben.
Der Käufer hat seine Mitarbeiter im Umgang mit unseren Produkten zu schulen. Er stellt sicher, dass Reparaturen (z. B. von Reifen- schäden oder bei Schweißarbeiten am Rad) nur nach Demontage der Rad-Reifen-Einheit durchgeführt werden.
Der Käufer ist verpflichtet, bei Weitergabe des Produktes an seinen Endabnehmer die technischen Richtlinien und Betriebsan- leitungen zu beachten, seine Abnehmer entsprechend aufzuklären und sie zu verpflichten, diese Informationskette bis zum Endab- nehmer zu gewährleisten.
7.6 Entfallen der Gewährleistung
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung von Camso den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, weil insbesondere
- die Fabriknummer oder die Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden sind oder
- ein Reifen von anderen als von Camso repariert, runderneuert oder besohlt wurde.
Im Falle der unzumutbaren Erschwerung hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen, sofern sich Camso nach gesonderter Vereinbarung bereit erklärt, die Reparatur auszuführen.
7.7 Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn
- die Beschädigung durch natürliche Abnutzung und Verschleißerscheinungen sowie äußere Einflüsse entstehen;
- die Beschädigung auf unsachgemäße Behandlung, auf selbst oder von Dritten unsachgemäß vorgenommene Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf Unfall zurückzuführen ist;
- die Produkte auf Fahrzeuge/ Räder aufgezogen werden, die bei vorheriger sorgfältiger Prüfung als für die Produkte unpassend erkennbar sind;
- die von uns gelieferten Produkte von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
- die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf den Produkten dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind;
- bei Reifen der jeweils notwendige bzw. vom Hersteller vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde;
- Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreitung der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrzeuggeschwindigkeit;
- Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden;
- Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden oder der Reifen auf eine andere als auf die laut den jeweils maßgeblichen technischen Daten vorgeschriebene Felge aufgelegt war;
- Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind;
- natürlicher Verschleiß oder Beschädigung der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder einen Unfall zurückzuführen sind;
- Reifen vor der Montage vom Käufer oder Dritten im freien gelagert wurden;
- Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (LKW/Schulterreifen) durch den Käufer oder Dritte montiert wurden.
- es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Erzeugnisses handelt.
Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Käufer berechtigt. Produkte, derentwegen ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, werden durch uns oder einen von uns beauftragten Spediteur nach Rücksprache mit dem Käufer und ausschließlich unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und von dem Endverbraucher persönlich unterzeichneten Beanstandungsformular abgeholt. Die Abholung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Einsenders. Die Prüfung der beanstandeten Produkte erfolgt grundsätzlich durch den Hersteller der Produkte. Stellt sich das Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches durch den Hersteller wird der beanstandete Reifen nach Abstimmung mit dem Käufer durch den Hersteller an den Käufer zurückgesendet, wenn er dies innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Andernfalls wird der Reifen vom Hersteller vernichtet. Sollte der Käufer nicht Eigentümer des Reifens sein, so stellt er sicher, dass der Eigentümer mit der Entsorgung einverstanden ist.
7.8 Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen
Für von uns durchgeführte Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen übernehmen wir Gewährleistung im obigen Sinne, soweit sie sich auf die von uns erbrachten Leistungen bezieht. Weiter gehende Gewährleistung kann nicht übernom- men werden, da es sich um Bearbeitung gebrauchten Materials handelt.
8. HAFTUNG
Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist, gleich aus welchem Haftungsgrund (z. B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Schuldnern usw.), ausgeschlossen, sofern nachfolgend unter dieser Ziffer keine besonderen Regelungen getroffen werden.
Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht
- für den Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen mit der Maßgabe, dass die Haftung - außer bei vorsätzlicher Verursachung - der Höhe nach auf die vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schäden begrenzt ist.
- für sonstige Schäden, die auf leicht oder mittel fahrlässiger Pflichtverletzung einer wesentlichen Vertragspflicht unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, mit der Maßgabe, dass die Haftung der Höhe nach auf die vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schäden begrenzt ist; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Diese Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen (insbesondere Servicepartner).
Durch den Servicepartner verursachte Sachschäden im Rahmen von Services wickeln wir mit Käufer ab und halten uns gegenüber dem Servicepartner schadlos. Eine direkte Inanspruchnahme des Servicepartners durch Käufer ist insoweit ausgeschlossen. Dies bedeutet keine Haftungsübernahme durch uns.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Camso erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach den Grundsätzen und auf Grundlage der DS-GVO sowie des DSG. Personenbezogene Daten, die Camso im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, werden daher ausschließlich im Rahmen der festgelegten Zwecke und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses von Camso genutzt.
9.2. Betroffene haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der sie betreffen-den Daten und sie können die Übertragung ihrer Daten verlangen. Wenn Betroffene von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die sie betreffenden Daten erhalten möchten, können sie sich an folgende verantwortliche Stelle wenden: Camso Austria GmbH, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten, Industriestraße 2, 2100 Korneuburg, datenschutz@michelin.com. Das Beschwerderecht kann bei der österreichischen Datenschutzbehörde geltend gemacht werden. Weitere Informationen sind zu erhalten unter https://www.dsb.gv.at/.
9.3. Camso übermittelt zum Zwecke der Vertragserfüllung personenbezogene Daten an seine Dienstleister und/ oder an die mit ihm im aktienrechtlichen Sinne verbundenen Unternehmen (Konzernunternehmen). Der Drittlandtransfer geschieht dabei ausschließlich auf Basis eines Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; der Verwendung von Standardklauseln in den jeweiligen Dienstleisterverträgen; vorbehaltlich geeigneter Garantien (Artikel 46 DS-GVO) oder verbindlicher interner Datenschutzvorschriften (Artikel 47 DS-GVO); eines Ausnahmetatbestandes des Artikel 49 Abs. 1 Unterabsatz 2 DS-GVO (wenn die Voraussetzungen des Artikel 46 und 47 DS-GVO nicht vorliegen); einer Einzelgenehmigung einer Aufsichtsbehörde. Der Käufer kann Auskunft darüber verlangen und kann zu diesem Zwecke den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren.
9.4. Camso oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, die dem Käufer im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangen, dürfen nur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und nur auf Basis von Artikel 6 Absatz 1 DS-GVO (bzw. Artikel 9 DS-GVO) verarbeitet und genutzt werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.5. Der Käufer verpflichtet sich, alle zum Datenschutz und zur Datensicherheit erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Die Mitarbeiter des Käufers sind auf die Vertraulichkeit der Daten zu verpflichten.
9.6. Es gelten im Übrigen die Datenschutzhinweise der verantwortlichen Stelle (Camso): https://camso.co/de/uber-uns/c... deutschland-austria-schweiz-general-terms-of-business
10. ETHIK UND COMPLIANCE
Der Käufer erklärt im Rahmen der Geschäftsbeziehung jeglicher Form von Bestechung und Korruption entgegenzuwirken und die da-hingehenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Der Käufer verpflichtet sich und bestätigt insbesondere Folgendes zu unterlassen:
- unseren Mitarbeitern, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages oder Lieferbeziehung betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige unangemessene
finanzielle oder andere Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht zu stellen, anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren,
- strafbare Handlungen zu begehen oder Beihilfe zu leisten, die unter § 168b StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren), § 304 StGB (Bestechlichkeit), § 307 StGB (Bestechung), § 307a StGB (Vorteilzuwendung), § 307b StGB (Vorteilszuwendung zur Beeinflussung), § 309 StGB (Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten), § 10 UWG (Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten), § 11 UWG (Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 12 UWG (Missbrauch anvertrauter Unterlagen) fallen.
Die oben genannten Verpflichtungen gelten auch für alle Tochtergesellschaften, Mitarbeiter, Direktoren, Arbeitnehmer oder Amtsträger des Käufers sowie für alle im Rahmen der Vertragsbeziehung beteiligten Dritten.
Bei einem Verstoß gegen die in Absatz 2 genannten Verpflichtungen sind wir unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Verhandlungen abzubrechen.
Alle Schäden, die uns aus einem Verstoß gegen die in Absatz 2 genannten Verpflichtungen entstehen und vom Käufer zu vertreten sind, hat der Käufer uns zu ersetzen.
11. SONSTIGES
11.1. Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UNICITRAL-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten ist Wien.
11.2. Die von uns im Rahmen der Zusammenarbeit übergebenen Produkte, Modelle, Schablonen, Berechnungen, Logos (Wort- und Bildzeichen), Texte, Bilder, Graphiken, Animationen, Videos, Musik, Geräusche und andere Materialien unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums und sind jeweils als Ganzes sowie in Teilen durch gewerbliche Schutzrechte und urheberrechtlich/ markenrechtlich geschützt. Wir bzw. mit uns verbundene Unternehmen behalten uns/ sich alle Rechte daran vor.
11.3. Der Käufer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen, betrieblichen und technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Im Falle einer für uns bestehenden Geheimhaltungspflicht erstreckt sich diese nicht auf für mit uns verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG.
11.4. Es ist untersagt, die Zeichen und Nummern auf unseren Produkten ganz oder teilweise abzuändern oder unkenntlich zu machen sowie Artikel weiterzuverkaufen, die seit der Lieferung irgendeine Verschlechterung erlitten haben oder an denen Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht den technischen Normen entsprechen. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte so zu verkaufen, wie sie von uns klassiert wurde. Er wird seinen Käufern genaue Beschaffenheit und technische Details dieser Produkte erläutern. Wir behalten uns technische Änderungen vor.
11.5. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Bestätigung in Textform. Ausnahmsweise können Vereinbarungen auch mündlich getroffen werden. Die Parteien werden in diesem Fall auf Aufforderung der jeweils anderen Partei alles unternehmen, um die Textform nachträglich herzustellen. In Textform gefasste Erklärungen verpflichten uns nur dann, wenn sie durch hierzu aus dem Handelsregister ersichtlich zu unserer Vertretung befugte leitende Mitarbeiter oder Verkaufsleiter gefertigt sind oder unser Mitarbeiter durch Bevollmächtigung zur Abgabe der Erklärung befugt ist.
11.6. Bei einem Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen sind wir berechtigt, die bestehenden Verträge außerordentlich zu kündigen oder zurückzutreten und sämtliche Verhandlungen abzubrechen. Alle Schäden, die uns aus einem Verstoß gegen die vorliegend genannten Verpflichtungen entstehen und vom Käufer zu vertreten sind, hat der Käufer uns zu ersetzen.
11.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit ihrer übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und dem Zweck der wegfallenden Bestimmung am ehesten entspricht.
11.8. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen unter den verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (deutsch, englisch) gilt der deutsche Originaltext.
11.9. Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Sie finden in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung.
1. ALLGEMEINES
Die Geschäftsbedingungen der Camso Schweiz AG - im Folgenden auch „Camso“, „wir“ oder „uns“ –, die allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung, Verwendung des entsprechenden elektronischen Verfahrens oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Ergänzende, entgegenstehende oder anders lautende Bedingungen des Käufers (mit uns in laufender Geschäftsbeziehung stehende Händler) gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn und soweit sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns vertriebenen Produkte (Neureifen, Scheibenräder und Gummilaufketten der Marken von Camso) und Reifenservices (insbesondere Radwechsel, De-/Montage, Altreifenentsorgung, Reifenfüllungen, Nachschneiden).
2. LIEFERBEDINGUNGEN
2.1. Alle Angebote von Camso sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2. Die Produkte werden auf Kosten des Käufers oder auf unsere Kosten je ausgewählter Versandart an den von ihm bestimmten Ort versandt und abgeliefert (Versendungskauf inklusive Verzollung). Lieferungen erfolgen ab Werk. Wir sind berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Ablieferung an den Käufer erfolgt direkt gegen Empfangsbestätigung, es sei denn der Käufer hat mit der Spedition eine andere Ablagestelle ohne Empfangsbestätigung mittels Abstellgenehmigung vereinbart.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Produkte an die mit der Versendung beauftragte Person auf den Käufer über.
Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die aus der Sphäre des Käufers stammen, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschliesslich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i .H.v. 10,- CHF pro Produkt pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Produkte. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Mehraufwendungen, bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
Für die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers gilt Art. 201 OR. Der Käufer hat die gelieferten Produkte bei Ablieferung auf etwaige Mängel (insbesondere auf Abweichungen von der bestellten Menge oder dem bestellten Typ bzw. Verschmutzungen) zu untersuchen. Offene Mängel sind zur Wahrung der Rechte des Käufers unverzüglich gegenüber dem Fahrer anzuzeigen (schriftlicher Vermerk auf dem Transportdokument und Empfangsbestätigung) und uns unverzüglich bei Ablieferung mitzuteilen. Kann ein Mangel trotz ordnungsgemässer Untersuchung nicht festgestellt werden (so genannter versteckter Mangel), so ist er innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung geltend zu machen. Anderenfalls gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
Versäumt der Käufer die ordnungsgemässe Untersuchung und Mängelanzeige innerhalb der angegebenen Fristen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
2.3. Services beauftragt Käufer telefonisch, per Email oder per Fax für seine Fahrzeugflotte oder zum Weitervertrieb an die Fahrzeugflotte seiner von ihm ausgewählten Käufern und erhält von uns binnen eines Werktages eine Service-Auftragsbestätigung. Nach erfolgter Abwicklung der Serviceleistung erhält Käufer einen Servicereport. Die durchschnittliche Abwicklungszeit pro Serviceauftrag soll 5 Werktage nicht überschreiten.
Im Falle des Weitervertriebs der Services rechnet Käufer den Service zu den zwischen ihm und seinen Käufern frei verhandelten Preis ab. Der Service für Käufer oder die Käufern von Käufer erfolgt durch uns oder durch einen ausschliesslich von uns beauftragten Servicepartner.
2.4 Liefer- und Leistungsfristen
Liefertermine sind grundsätzlich nicht vereinbart, sondern stellen lediglich eine unverbindliche Vorausschau dar. Wird im Einzelfall eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen übernommen, so bedarf dies zur Wirksamkeit der Schriftform. Auch dann wird diese nur unter der Voraussetzung ungestörten Fabrikationsganges und ungestörter normaler Transportmöglichkeiten übernommen. Die Folgen höherer Gewalt (z. B. Feuer, Explosion, Überschwemmungen), behördliche Massnahmen und andere unvorhergesehene Umstände (z. B. Streiks, Aussperrungen) bei uns und bei den Lieferanten der für unsere Erzeugnisse erforderlichen Materialien entbinden uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und geben uns ausserdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen.
2.5 Verzug von Camso
Gerät Camso mit einer Lieferung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Camso auf Schadensersatz nach Massgabe der Ziffer 8 dieser AGB beschränkt.
2.6 Teillieferungen
Camso ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, Camso erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
2.7 Rückgaberecht
Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise Ware zurücknehmen, wird der ursprünglich berechnete und fakturierte Nettopreis gutgeschrieben. Darüber hinaus behalten wir uns die Berechnung der durch die Rücknahme entstandenen Kosten in Form einer festzusetzenden angemessenen Pauschale vor.
2.8 Vermögensverhältnisse Käufer
Wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers, die Leistung oder der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder ein im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten etwa eintretender Wechsel der Firmeninhaber entbinden uns von der Erfüllung etwa laufender Lieferaufträge und berechtigen uns zur sofortigen Liefereinstellung, es sei denn, der Käufer leistet Zug-um-Zug-Zahlung. Selbiges gilt sofern es sich nicht um eine Vereinbarung über fortlaufende Lieferung von Ware handelt auch bei der Anmeldung eines Insolvenzverfahrens.
2.9 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schaffhausen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
3. HANDELSSANKTIONEN
3.1. Der Käufer ist verpflichtet alle geltenden Gesetze und Verordnungen im Hinblick auf die Lieferung, den Verkauf, die Übertragung, den Export, die Rückübertragung oder den Reexport der Produkte einzuhalten, einschliesslich und insbesondere jener, die Handelssanktionen und Exportkontrollen betreffen. Dies umfass auch solche die in den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der OSZE oder den Vereinigten Staaten von Amerika ihren Ursprung haben (nachstehend insgesamt die
„Handelssanktionen“ genannt).
Positionen der Michelin-Gruppe
3.2. Der Käufer ist verpflichtet, nachstehend definierten Positionen der Michelin-Gruppe zu berücksichtigen (Camso Schweiz AG ist Teil der Michelin Gruppe), welche restriktivere Bestimmungen als die Handelssanktionen enthalten können.
Die Positionen der Gruppe basieren auf wirtschaftlichen Überlegungen und sonstigen Compliance-Bedenken, wie die Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung. Diese Positionen der Michelin-Gruppe gelten für Produkte, die als Ersatzteile oder in übergeordnete Baugruppen (beispielsweise Einbaueinheit, Bodenfahrzeug, Flugzeug usw.) integriert oder verkauft werden. Michelin lehnt jeglichen direkten oder indirekten Verkauf in die folgenden Länder ab und verbietet diesen (mitumfasst ist der Transit durch diese Länder): Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien. Anpassungen dieser Liste sind vorbehalten.
3.3. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte ausschliesslich in der nach dem Gesetz (den geltenden Handelssanktionen) zulässigen Weise zu liefern, exportieren, rückübertragen, reexportieren oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellen, oder nutzen. Es ist Käufer untersagt die Produkte direkt oder indirekt an die folgend aufgeführten Personen / Gruppen zu liefern, übertragen, exportieren, rückübertragen oder reexportieren oder sie diesen auf sonstige Weise zur Verfügung zu stellen:
- Natürliche Personen, Unternehmen oder Körperschaften mit Sitz, Eintragung oder Hauptverwaltung in einer Gerichtsbarkeit, die in den Bereich der geltenden Handelssanktionen fällt;
- „Eingeschränkte Personen": dies bezeichnet eine natürliche und/oder juristische Personen, Unternehmen oder Körperschaften, die
- in den Handelssanktionen aufgeführt;
- im Besitz oder unter der Kontrolle einer „eingeschränkten Person“ steht, die in den Handelssanktionen aufgeführt ist oder
- für oder im Auftrag einer „eingeschränkten Person“ handelt, die in den Handelssanktionen aufgeführt ist, und
3.4. Sofern Michelin Grund zur Annahme hat, dass ein Produkt möglicherweise oder tatsächlich in eine Gerichtsbarkeit oder an eine„eingeschränkte Person“, die in den Bereich der geltenden Handelssanktionen fällt, geliefert, verkauft, übertragen, exportiert, rückübertragen, reexportiert, oder auf sonstige Weise zur Verfügung gestellt wird zur Nutzung, zu Zwecken oder Aktivitäten, die im Sinne der Handelssanktionen verboten oder eingeschränkt sind, behält sich Michelin das Recht vor:
- die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen unverzüglich auszusetzen;
- weitere Informationen oder dokumentierte Nachweise anzufordern, einschliesslich, jedoch nicht begrenzt auf:
- Lizenzen, Ermächtigungen, Zulassungen, Genehmigungen, die der Käufer in Verbindung mit dem Verkauf, der Übertragung oder dem Export der Produkte erhalten hat;
- Endnutzerbescheinigungen oder Zusagen, die dem Käufer übergeben bzw. gewährt wurden;
- Versand- oder Handelsunterlagen, einschliesslich Rechnungen oder Frachtbriefe;
für die Verifizierung des (der) Endverbleibs(e) oder des (der) Endbenutzer(s) der Produkte.
- sonstige angemessene Massnahmen zu ergreifen welche die Geschäftsbeziehung zum Käufer betreffen.
3.5. Der Käufer bestätigt, dass weder Käufer, Konzernunternehmen des Käufers noch die entsprechenden Direktoren oder Führungskräfte „eingeschränkte Personen“ sind. Der Käufer wird Michelin unverzüglich benachrichtigen, wenn der Käufer, die Konzernunternehmen des Käufers oder die entsprechenden Direktoren oder Führungskräfte zu eingeschränkten Personen werden. Darüber hinaus wird der Käufer Michelin unverzüglich informieren, wenn ihm zur Kenntnis gelangt oder er den begründeten Verdacht hat, dass der Käufer oder Konzernunternehmen des Käufers oder die entsprechenden Direktoren oder Führungskräfte eingeschränkte Personen werden könnten.
3.6. Werden die von Michelin gelieferten Produkte an eine dritte Partei weitergeliefert, weiterverkauft, weiterverteilt, rückübertragen, rückgeliefert oder in sonstiger Weise einer dritten Partei zur Verfügung gestellt, wird der Käufer alle Massnahmen ergreifen, die angemessener Weise erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die betreffenden dritten Parteien: (a) die geltenden Handelssanktionen und die Positionen der Michelin-Gruppe erfüllen, (b) weder direkt noch indirekt gegen die Handelssanktionen oder die Positionen der Michelin-Gruppe verstossen.
3.7. Der Käufer wird Michelin freistellen und schadlos halten von und gegen Verluste, Kosten, Forderungen, Klagegründe, Schäden, Verbindlichkeiten und Aufwendungen, einschliesslich Anwaltsgebühren und Prozess- und Vergleichskosten und Gerichtskosten, die sich aus der Nichteinhaltung von Handelssanktionen oder Positionen der Michelin-Gruppe durch den Käufer ergeben. Der Käufer haftet für alle Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, seiner Führungskräfte, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Lieferanten oder Subunternehmer jeder Ebene in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dieser Klausel.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Zahlungsfrist
Rechnungsbeträge für Produkte sind sofort ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes im Vertrag vereinbart ist. Massgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Camso.
Für die Services erstellen wir je vertragsgegenständlicher Leistung täglich nach Leistungserbringung eine Rechnung und versenden diese an Käufer. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Skonto zur Zahlung fällig.
Eine Verzinsung von Voraus- und Akontozahlungen findet nicht statt.
4.2 Zahlungsmittel
Zahlungen haben grundsätzlich per Banküberweisung zu erfolgen.
Die Annahme von Schecks behalten wir uns grundsätzlich vor, vordatierte Schecks nehmen wir nicht an. Schecks gelten nur dann als Barzahlung, wenn sie uns innerhalb der Zahlungsfristen vorliegen. Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgebracht. Entstandene Kosten zuzüglich der entsprechenden Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Käufers. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr.
Ist Zahlung per Lastschrift oder im SEPA- Lastschriftverfahren vereinbart, wird entsprechend dem erteilten Mandat im Lastschrift- oder im SEPA- Lastschriftverfahren der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass wir ihn spätestens 5 Werktage vor Abbuchung durch eine Vorankündigung über den Zahlbetrag sowie über das Abbuchungsdatum informieren. Durch die Vorankündigung ist es dem Käufer möglich, für die entsprechende Deckung auf seinem zuvor angegebenen Konto zu sorgen.
Einwendungen des Käufers gegen die Rechnung oder den Rechnungsbetrag (z. B. wegen ausgebliebener oder unvollständiger Lieferung) sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei der Camso anzuzeigen (Eingang der Reklamation). Nach vorbehaltsloser Zahlung oder Fristablauf ohne schriftliche Anzeige ist der Käufer mit Einwendungen gegen die Rechnung ausgeschlossen.
4.3 Preise
Es gelten die am Tag der Leistung, des Versandes oder der Abholung gültigen Gesamtpreise (z.B. Listenpreis und Mehrwertsteuer) und Bedingungen. Werden Auftragsbestätigungen erstellt, gelten die Preise für den darin aufgeführten Lieferumfang. Mehr- oder Sonderlieferungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in CHF ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
4.4 Geltungsdauer Preise / Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss
Wir behalten uns die Anpassung unserer Preise vor. Beträgt die Leistungs- oder Lieferzeit ab Bestellung weniger als vier Monate und tritt in dieser Zeit eine Preiserhöhung ein, ist der Käufer zum Rücktritt von seiner Bestellung berechtigt. Der Rücktritt ist uns unverzüglich nach Bekanntgabe der Preiserhöhung und vor Lieferung schriftlich mitzuteilen.
Ist eine Auftragsbestätigung erstellt, gilt die darin ggfs. angegebene Geltungsdauer der Preise für Services. Wir überprüfen die Servicepreise regelmässig und passen die Preise an die allgemeine Preisentwicklung an. Hierüber informieren wir Käufer rechtzeitig.
4.5 Zahlungsverzug
Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit derzeit mit 5 % pro Jahr aus dem Bruttoendbetrag zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Camso ist berechtigt, im Verzugsfalle Mahnkosten mit 5,- CHF pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
4.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.7 Vorauszahlung und Sicherheitsleistung.
Camso ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die die Bezahlung ausstehender Forderungen von Camso aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, einschliesslich anderer Einzelaufträge, für die derselbe Rahmenvertrag gilt.
5. ELEKTRONISCHER DATENAUSTAUSCH
Wir sind berechtigt, Käufer im Rahmen unseres e-Business-Portfolios die Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch (electronic data interchange (EDI)) zur Verfügung zu stellen und die Zahlungsabwicklung von Papierform auf elektronischen Datenaustausch umzustellen. Dies bezieht sich auf die Erstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen als auch elektronischer Gutschriften (nachfolgend „e-Rechnungen“). Die e-Rechnungen ersetzen dann die bislang in Papierform erstellten Originalrechnungen/-gutschriften und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen an e-Rechnungen, insbesondere denjenigen des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG), der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (MWSTV) sowie denjenigen der Geschäftsbücherverordnung vom 24. April 2002 (GeBüV).
Käufer wird – soweit die Originalrechnungen und/oder -gutschriften noch in Papierform erstellt und übermittelt werden – vor der Umstellung über die Einzelheiten (z.B. Abwicklungsmodalitäten, Umsetzungszeiträume, eingebundene Dritte, Speicherort) in Textform informiert.
Käufer erklärt sich mit der Übermittlung der e-Rechnungen durch Camso oder durch Camso beauftragte Dritte und deren Konditionen einverstanden und schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die e-Rechnungen vereinbarungsgemäss abrufen zu können.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Gesicherte Forderungen
Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Camso gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Produkte vor, bis alle, auch bedingt und künftig, entstehenden Forderungen gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Gleiches gilt, solange wir Dritten gegenüber als Sicherungsgeber im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen.
Wir sind berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am Geschäftssitz des Käufers eintragen zu lassen. Mit seiner Bestellung gibt der Käufer zudem sein Einverständnis im Sinne von Art. 4 Abs. 4 der Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte ab, so dass wir den Eigentumsvorbehalt ohne zusätzliches Mitwirken des Käufers eintragen lassen können. Falls wir in der Folge gegenüber dem Käufer oder Dritten den Eigentumsvorbehalt zur Wahrung unserer Rechte gerichtlich oder aussergerichtlich geltend machen müssen, sind wir berechtigt, dem Käufer die Kosten für die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in Rechnung zu stellen.
Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers berechtigt, die zurückgenommene Ware
- zum Marktpreis (= erzielbarer Wiederverkaufserlös) oder
- entsprechend obiger Ziffer 4.7. unter Abzug der Wertminderung gutzuschreiben.
In allen Fällen sind wir berechtigt, unsere Rücknahmekosten in Höhe von 10 % des gutgeschriebenen Betrages von der Gutschrift abzusetzen. Dem Käufer bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Wertminderung und geringerer Rücknahmekosten unbenommen.
Bei Zahlungsverzug oder wenn sonstige Gründe die Besorgnis rechtfertigen, dass unsere Vorbehaltsrechte gefährdet sind, können wir die hier genannten Sicherungsrechte geltend machen. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, die zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und uns die notwendigen Unterlagen, insbesondere Lieferscheine, Rechnungen, Lagerbestandslisten etc., auszuhändigen.
6.2 Vorbehaltsware
Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend als
„Vorbehaltsware“ bezeichnet.
6.3 Weiterverarbeitung / Weiterveräusserung
Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit von uns nicht gelieferten Erzeugnissen wird zum Zwecke der Beweiserleichterung unser Miteigentumsanteil an den im Besitz des Käufers befindlichen Erzeugnissen gem. Art. 727 ZGB in der Weise festgestellt, dass die Zugänge unserer Erzeugnisse innerhalb der letzten 6 Monate vor Geltendmachung unserer Vorbehaltsrechte wertmässig ins Verhältnis zu im gleichen Zeitraum von dritter Seite gelieferten Erzeugnissen gesetzt werden. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines anderen Miteigentumsanteils unbenommen.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes an uns abgetreten. Der Käufer hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
Der Käufer tritt bis zur vollen Tilgung aller seiner Verbindlichkeiten die ihm aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in vollem Umfang bereits jetzt an uns ab. Der Käufer enthält sich aller Handlungen, die die vereinbarte Vorausabtretung beeinträchtigen könnten, insbesondere der Vereinbarung der Unabtretbarkeit der ihm aus der Weiterveräusserung entstehenden Forderungen sowie der Aufnahme der Forderungen in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis. Entsteht dennoch ein Kontokorrentverhältnis, so gilt die Kontokorrentforderung in der Höhe an uns abgetreten, die den in das Kontokorrentverhältnis aufgenommenen Forderungen aus Weiterveräusserung von durch uns gelieferten Erzeugnissen entspricht. Das Gleiche gilt nach erfolgter Saldierung für den an Stelle der Kontokorrentforderung tretenden Saldo.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung in Höhe des vom Käufer seinem Abnehmer für die Vorbehaltsware berechneten Betrages inkl. Mehrwertsteuer als vereinbart; ist der Einzelpreis unserer Vorbehaltsware in dieser Rechnung nicht gesondert aufgeführt, so gilt die Abtretung in Höhe des von uns dem Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung an seinen Abnehmer berechneten Preises.
Erbringt der Käufer im Zusammenhang mit dem Verkauf der Vorbehaltsware eine damit verbundene Leistung, wie z. B. Montage, Auswuchten o. Ä., und werden auf der Rechnung die Vorbehaltsware und die Leistung nicht getrennt aufgeführt, also der Rechnungswert nur als Gesamtpreis ausgewiesen, so gilt die gesamte Forderung als an uns abgetreten.
Der Käufer ist zur Weiterveräusserung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur unter der Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass die oben bezeichneten Forderungen auf uns übergehen und in seinen Rechnungskopien, Lieferscheinen oder sonstigen Unterlagen der Name unseres Fabrikates aufgeführt wird.
Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräusserung trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt. Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen kann von uns unter den oben genannten Voraussetzungen widerrufen werden.
Bei Vorliegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers, wie zuvor beschrieben, erlischt die Befugnis des Käufers zur Weiterveräusserung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen. Der Käufer hat in diesem Falle unseren Beauftragten zu gestatten, sämtliche Massnahmen in seinem Betrieb zu treffen, die uns zur Wahrung und Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt angemessen und erforderlich erscheinen.
6.4 Factoring
Will ein Käufer Forderungen, die ganz oder teilweise aus der Veräusserung unserer Ware resultieren, an einen Dritten im Wege des Factoring oder jeder anderen Form des Forderungskaufs (im Folgenden nur noch „Factoring“) verkaufen oder abtreten, so ist der Käufer verpflichtet, dies uns vorher mitzuteilen und unsere Zustimmung einzuholen.
Der Käufer überträgt uns schon jetzt in der Höhe unseres jeweiligen Saldos Forderungen, die ihm aus dem Factoring-Geschäft gegen den Factor zustehen.
Besteht Besorgnis, dass unsere Forderungen bzw. Sicherungsrechte beeinträchtigt oder gefährdet sind, so können wir den Factor jederzeit über die sich aus diesem Abschnitt ergebenden Sicherungsrechte informieren und Leistung an uns verlangen. Erfolgt ein Verkauf oder eine Abtretung der Forderungen ohne unsere Zustimmung, hat uns der Käufer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Sollten in einem solchen Fall Unsicherheiten über unsere Berechtigung bestehen, so verpflichtet sich der Käufer, bis zur Klärung den Factor anzuweisen, auszuzahlende Beträge in der Höhe unseres Saldos auf ein von uns benanntes Treuhandkonto einzuzahlen oder dort zu hinterlegen.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten sowohl für das so genannte echte Factoring – der Factor trägt das Bonitätsrisiko – als auch für das unechte Factoring, bei dem das Ausfallrisiko beim Verkäufer der Forderungen verbleibt.
6.5 Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum von Camso hinweisen und Camso hierüber informieren und diese Rechte sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftliche zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung bzw. -übertragung dieser Rechte ist dem Käufer untersagt. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Camso die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer Camso hierfür.
6.6 Freigabe von Vorbehaltsware
Camso wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6.7 Verwertungsfall
Tritt Camso bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist Camso berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7. GEWÄHRLEISTUNG, SACHMÄNGEL
Für die von uns gelieferte Produkte und Leistungen übernehmen wir Gewähr nur nach den folgenden Bestimmungen.
Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäss beseitigt werden können, behalten wir uns diese statt Ersatzlieferung vor.
7.1 Gewährleistungsfrist
Gewährleistungsansprüche verjähren zwei (2) Jahre nach Lieferung an den Käufer.
An Stelle eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens oder Schlauchs wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Käufer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Wir behalten uns bei Geschäften mit Unternehmern eine angemessene Anrechnung des Gebrauchsvorteils unter Berücksichtigung der vorhandenen Restprofiltiefe vor. Erzeugnisse, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über.
Alle Lieferungen von Produkten erfolgen unter der auflösenden Bedingung, dass bei Verwendung eines solchen Produkts für Gewährleistungszwecke der Liefervertrag bezüglich dieses Produkts aufgehoben wird. Mit Eintritt dieser Bedingung, d. h., sobald der Händler einen Ersatzprodukt seinem Lager entnimmt, um ihn für Gewährleistungszwecke zu verwenden, wird der Liefervertrag hinsichtlich dieses Produkts rückgängig gemacht. In einzelnen Fällen, in denen eine Gewährleistungsverpflichtung verneint wird, gilt die auflösende Bedingung hinsichtlich des in diesem Einzelfall verwendeten Produkts als von Anfang an nicht eingetreten.
Die von uns verwendeten Grössenangaben, technischen Angaben (z. B. Masse) und werblichen Aussagen sind keine Garantien für zugesicherte Eigenschaften.
7.2 Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rücktritt
Bei Sachmängeln des Lieferungsgegenstandes kann Camso innerhalb angemessener Frist zunächst zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung wählen. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Der Käufer muss sich den gezogenen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen.
7.3 Schadenersatz
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Camso, kann der Käufer unter den in Ziff. 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
7.4 Mängel von Bauteilen anderer Hersteller
Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Camso aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Camso nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Camso bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Massgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen Camso gehemmt.
7.5 Pflichten des Käufers
Der Käufer hat unsere Empfehlungen bezüglich Lagerung, Reifenauswahl, Montage, Aufpumpen, Luftdruck, Verwendung/ Einsatzbeschränkungen, Kontrolle, Reparaturen o. Ä. sowie der Wartung der Reifen einzuhalten. Der Käufer informiert seine Kunden über unsere Empfehlungen. Seinen Kunden, die nicht Endverbraucher sind, hat er diese Informationspflichten weiterzugeben.
Der Käufer hat seine Mitarbeiter im Umgang mit unseren Produkten zu schulen. Er stellt sicher, dass Reparaturen (z. B. von Reifenschäden oder bei Schweissarbeiten am Rad) nur nach Demontage der Rad-Reifen-Einheit durchgeführt werden.
Der Käufer ist verpflichtet, bei Weitergabe des Produktes an seinen Endabnehmer die technischen Richtlinien und Betriebsan- leitungen zu beachten, seine Abnehmer entsprechend aufzuklären und sie zu verpflichten, diese Informationskette bis zum Endab- nehmer zu gewährleisten.
7.6 Entfallen der Gewährleistung
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung von Camso den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, weil insbesondere
- die Fabriknummer oder die Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden sind oder
- ein Reifen von anderen als von Camso repariert, runderneuert oder besohlt wurde.
Im Falle der unzumutbaren Erschwerung hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen, sofern sich Camso nach gesonderter Vereinbarung bereit erklärt, die Reparatur auszuführen.
7.7 Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn
- die Beschädigung durch natürliche Abnutzung und Verschleisserscheinungen sowie äussere Einflüsse entstehen;
- die Beschädigung auf unsachgemässe Behandlung, auf selbst oder von Dritten unsachgemäss vorgenommene Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf Unfall zurückzuführen ist;
- die Produkte auf Fahrzeuge/ Räder aufgezogen werden, die bei vorheriger sorgfältiger Prüfung als für die Produkte unpassend erkennbar sind;
- die von uns gelieferten Produkte von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
- die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf den Produkten dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind;
- bei Reifen der jeweils notwendige bzw. vom Hersteller vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde;
- Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreitung der für die Reifengrösse und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrzeuggeschwindigkeit;
- Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden;
- Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden oder der Reifen auf eine andere als auf die laut den jeweils massgeblichen technischen Daten vorgeschriebene Felge aufgelegt war;
- Reifen durch äussere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind;
- natürlicher Verschleiss oder Beschädigung der Ware vorliegen, die auf unsachgemässe Behandlung, Lagerung oder einen Unfall zurückzuführen sind;
- Reifen vor der Montage vom Käufer oder Dritten im freien gelagert wurden;
- Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (LKW/Schulterreifen) durch den Käufer oder Dritte montiert wurden.
- es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Erzeugnisses handelt.
Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Käufer berechtigt. Produkte, derentwegen ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, werden durch uns oder einen von uns beauftragten Spediteur nach Rücksprache mit dem Käufer und ausschliesslich unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und von dem Endverbraucher persönlich unterzeichneten Beanstandungsformular abgeholt. Die Abholung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Einsenders. Die Prüfung der beanstandeten Produkte erfolgt grundsätzlich durch den Hersteller der Produkte. Stellt sich das Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches durch den Hersteller wird der beanstandete Reifen nach Abstimmung mit dem Käufer durch den Hersteller an den Käufer zurückgesendet, wenn er dies innerhalb von 14 Tagen nach
Zugang der Ablehnung verlangt. Andernfalls wird der Reifen vom Hersteller vernichtet. Sollte der Käufer nicht Eigentümer des Reifens sein, so stellt er sicher, dass der Eigentümer mit der Entsorgung einverstanden ist.
7.8 Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen
Für von uns durchgeführte Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen übernehmen wir Gewährleistung im obigen Sinne, soweit sie sich auf die von uns erbrachten Leistungen bezieht. Weiter gehende Gewährleistung kann nicht übernom- men werden, da es sich um Bearbeitung gebrauchten Materials handelt.
8. HAFTUNG
Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist, gleich aus welchem Haftungsgrund (z. B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Schuldnern usw.), ausgeschlossen, sofern die Haftung nicht auf rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Vorbehalten bleibt die Haftung gegenüber dem Geschädigten nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG).
Diese Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen (insbesondere Servicepartner).
Durch den Servicepartner verursachte Sachschäden im Rahmen von Services wickeln wir mit Käufer ab und halten uns gegenüber dem Servicepartner schadlos. Eine direkte Inanspruchnahme des Servicepartners durch Käufer ist insoweit ausgeschlossen. Dies bedeutet keine Haftungsübernahme durch uns.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Camso erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach den Grundsätzen und auf Grundlage der DS-GVO sowie des DSG. Personenbezogene Daten, die Camso im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, werden daher ausschliesslich im Rahmen der festgelegten Zwecke und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses von Camso genutzt.
9.2. Betroffene haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der sie betreffen-den Daten und sie können die Übertragung ihrer Daten verlangen. Wenn Betroffene von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die sie betreffenden Daten erhalten möchten, können sie sich an folgende verantwortliche Stelle wenden: Camso Schweiz AG, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten, Ebnatstrasse 150A, 8200 Schaffhausen, datenschutz@michelin.com.
9.3. Camso übermittelt zum Zwecke der Vertragserfüllung personenbezogene Daten an seine Dienstleister und/ oder an die mit ihm im aktienrechtlichen Sinne verbundenen Unternehmen (Konzernunternehmen). Der Drittlandtransfer geschieht dabei ausschliesslich auf Basis eines Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; der Verwendung von Standardklauseln in den jeweiligen Dienstleisterverträgen; vorbehaltlich geeigneter Garantien (Artikel 46 DS-GVO) oder verbindlicher interner Datenschutzvorschriften (Artikel 47 DS-GVO); eines Ausnahmetatbestandes des Artikel 49 Abs. 1 Unterabsatz 2 DS-GVO (wenn die Voraussetzungen des Artikel 46 und 47 DS-GVO nicht vorliegen); einer Einzelgenehmigung einer Aufsichtsbehörde. Der Käufer kann Auskunft darüber verlangen und kann zu diesem Zwecke den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren.
9.4. Camso oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, die dem Käufer im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangen, dürfen nur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und nur auf Basis von Artikel 6 Absatz 1 DS-GVO (bzw. Artikel 9 DS-GVO) verarbeitet und genutzt werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.5. Der Käufer verpflichtet sich, alle zum Datenschutz und zur Datensicherheit erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zu treffen. Die Mitarbeiter des Käufers sind auf die Vertraulichkeit der Daten zu verpflichten.
9.6. Es gelten im Übrigen die Datenschutzhinweise der verantwortlichen Stelle (Camso): https://camso.co/de/uber-uns/c... deutschland-austria-schweiz-general-terms-of-business
10. ETHIK UND COMPLIANCE
Der Käufer erklärt im Rahmen der Geschäftsbeziehung jeglicher Form von Bestechung und Korruption entgegenzuwirken und die da-hingehenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Der Käufer verpflichtet sich und bestätigt insbesondere Folgendes zu unterlassen:
- unseren Mitarbeitern, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages oder Lieferbeziehung betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige unangemessene finanzielle oder andere Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht zu stellen, anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren,
- strafbare Handlungen zu begehen oder Beihilfe zu leisten, die unter § 5 Abs. 1 KG (Unzulässige Wettbewerbsabreden), § 4a UWG (Bestechen und sich bestechen lassen), Art. 322octies1 StGB (Bestechen), Art. 322quinquies1 StGB (Vorteilsgewährung), Art. 322ter StGB (Bestechen) oder Art. 162 StGB (Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses) fallen.
Die oben genannten Verpflichtungen gelten auch für alle Tochtergesellschaften, Mitarbeiter, Direktoren, Arbeitnehmer oder Amtsträger des Käufers sowie für alle im Rahmen der Vertragsbeziehung beteiligten Dritten.
Bei einem Verstoss gegen die in 11.2. genannten Verpflichtungen sind wir unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen und sämtliche Verhandlungen abzubrechen.
Alle Schäden, die uns aus einem Verstoss gegen die in 11.2. genannten Verpflichtungen entstehen und vom Käufer zu vertreten sind, hat der Käufer uns zu ersetzen.
11. SONSTIGES
11.1. Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten ist Schaffhausen.
11.2. Die von uns im Rahmen der Zusammenarbeit übergebenen Produkte, Modelle, Schablonen, Berechnungen, Logos (Wort- und Bildzeichen), Texte, Bilder, Graphiken, Animationen, Videos, Musik, Geräusche und andere Materialien unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums und sind jeweils als Ganzes sowie in Teilen durch gewerbliche Schutzrechte und urheberrechtlich/ markenrechtlich geschützt. Wir bzw. mit uns verbundene Unternehmen behalten uns/ sich alle Rechte daran vor.
11.3. Der Käufer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen, betrieblichen und technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Im Falle einer für uns bestehenden Geheimhaltungspflicht erstreckt sich diese nicht auf für mit uns verbundene Unternehmen, an denen wir über Mehrheitsbeteiligungen verfügen oder die selbst über Mehrheitsbeteiligungen an uns verfügen.
11.4. Es ist untersagt, die Zeichen und Nummern auf unseren Produkten ganz oder teilweise abzuändern oder unkenntlich zu machen sowie Artikel weiterzuverkaufen, die seit der Lieferung irgendeine Verschlechterung erlitten haben oder an denen Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht den technischen Normen entsprechen. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte so zu verkaufen, wie sie von uns klassiert wurde. Er wird seinen Käufern genaue Beschaffenheit und technische Details dieser Produkte erläutern. Wir behalten uns technische Änderungen vor.
11.5. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Bestätigung in Textform. Ausnahmsweise können Vereinbarungen auch mündlich getroffen werden. Die Parteien werden in diesem Fall auf Aufforderung der jeweils anderen Partei alles unternehmen, um die Textform nachträglich herzustellen. In Textform gefasste Erklärungen verpflichten uns nur dann, wenn sie durch hierzu aus dem Handelsregister ersichtlich zu unserer Vertretung befugte leitende Mitarbeiter oder Verkaufsleiter gefertigt sind oder unser Mitarbeiter durch Bevollmächtigung zur Abgabe der Erklärung befugt ist.
11.6. Bei einem Verstoss gegen die genannten Verpflichtungen sind wir berechtigt, die bestehenden Verträge ausserordentlich zu kündigen oder zurückzutreten und sämtliche Verhandlungen abzubrechen. Alle Schäden, die uns aus einem Verstoss gegen die vorliegend genannten Verpflichtungen entstehen und vom Käufer zu vertreten sind, hat der Käufer uns zu ersetzen.
11.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit ihrer übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und dem Zweck der wegfallenden Bestimmung am ehesten entspricht
11.8. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen unter den verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (deutsch, französisch, italienisch) gilt der deutsche Originaltext.
11.9. Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Sie finden in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung.